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Überblick: BFH urteilt zur Leasingsonderzahlung

12.08.2024 08:12 Uhr
Ausgabe 16/2024 Seite 050

Die Leasingsonderzahlung ist auf die gesamte Leasingzeit aufzuteilen. Sie zählt zu den jeweiligen jährlichen Gesamtaufwendungen.

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KURZFASSUNG
1. Wenn die Leasingsonderzahlung dazu dient, die monatlichen Leasingraten während des Vertragszeitraums zu mindern, ist folgende Aufteilung vorzunehmen.
2. Bei Kfz-Kosten erfolgt die Aufteilung grundsätzlich nach dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zur Gesamtkilometerzahl.
3. Zusätzlich zur streckenbezogenen Aufteilung ist ein zeitbezogener Aufteilungsmaßstab erforderlich.

Der Bundesfinanzhof hat in einem am 31.05.2024 veröffentlichten Urteil darüber entschieden, wie eine Leasingsonderzahlung steuerlich zu bewerten ist.

Sachverhalt

Der Kläger schloss im Jahr 2013 mit der Leasinggeberin einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Daraufhin leistete der Kläger am 08.12.2013 eine Leasingsonderzahlung i.H.v. 43.424,15 Euro (36.490,88 Euro zzgl. 6.933,27 Euro). Am Tag darauf erhielt er das vereinbarte Fahrzeug.

Im Dezember 2013 wurde das Fahrzeug zu…

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