Überblick: BFH urteilt zur Leasingsonderzahlung
Die Leasingsonderzahlung ist auf die gesamte Leasingzeit aufzuteilen. Sie zählt zu den jeweiligen jährlichen Gesamtaufwendungen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem am 31.05.2024 veröffentlichten Urteil darüber entschieden, wie eine Leasingsonderzahlung steuerlich zu bewerten ist.
Sachverhalt
Der Kläger schloss im Jahr 2013 mit der Leasinggeberin einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Daraufhin leistete der Kläger am 08.12.2013 eine Leasingsonderzahlung i.H.v. 43.424,15 Euro (36.490,88 Euro zzgl. 6.933,27 Euro). Am Tag darauf erhielt er das vereinbarte Fahrzeug.
Im Dezember 2013 wurde das Fahrzeug zu…
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