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Beigestellte Prüfungen in Kfz-Werkstätten: Neue Qualitätsmarke vor dem Start

21.04.2020 15:57 Uhr
Beigestellte Prüfungen in Kfz-Werkstätten: Neue Qualitätsmarke vor dem Start
Die neue Marke AÜK soll zum Gattungsbegriff für amtliche Untersuchungen und Prüfungen in Autowerkstätten werden.
© Foto: ProMotor/Volz

Künftig sollen alle amtlichen Prüfungen im Kfz-Gewerbe unter der Marke AÜK zusammengefasst werden. Dahinter verbirgt sich ein Qualitätsmanagementsystem, das der Bundesinnungsverband derzeit aufbaut.

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Künftig sollen alle amtlichen Werkstattuntersuchungen im Kfz-Gewerbe unter der Marke AÜK – Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe – zusammengefasst werden. Als Basis dient ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbands des Kfz-Handwerks, das sich derzeit im Aufbau befindet. Das gab der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Dienstag in Bonn bekannt.

Sobald die Akkreditierung des Systems durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS abgeschlossen sei, "geht es los", sagte Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und ZDK-Vizepräsident. "Wenn alle Betriebe mitmachen, schaffen wir es, eine bundesweite Marke zu etablieren. Wie 'Tempo' für Taschentücher soll AÜK dann für amtliche Untersuchungen und Prüfungen in Kfz-Werkstätten stehen." Mit der neuen Marke könnten die Betriebe künftig die Qualität ihrer Leistungen klar signalisieren.

Wie der ZDK weiter mitteilte, benötigen alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, eine Akkreditierung nach DIN ISO 17020. Damit soll gewährleistet werden, dass die Qualität bei amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen auch in Zukunft hoch bleibt. Das betrifft in Deutschland neben der Abgasuntersuchung (AU/AUK) auch die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP).

Auf der neuen Webseite www.auek.de können anerkannte Werkstätten sich bereits über die Marke informieren und dem System beitreten. Mit dem Beitritt bestätigt der Betrieb zunächst seine vertragliche Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem. Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QMS zu befolgen. (tm)

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KOMMENTARE


Annotator

22.04.2020 - 17:53 Uhr

Wieder ein paar Sesselpf. von der Straße geholt.


gast2020

22.04.2020 - 18:47 Uhr

Brauchen der ZDK und der Innungsverband eine weitere Einnahmequelle?


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