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Zollrechtliche Risiken: Bearbeitung von Drittlandsfahrzeugen

18.03.2022 06:00 Uhr
Zollrechtliche Risiken: Bearbeitung von Drittlandsfahrzeugen

Aus zoll- und damit auch einfuhrumsatzsteuerlicher Sicht risikobehaftet sind vor allem diejenigen Fälle, in denen ein Umbau oder Tuning von Fahrzeugen erfolgt.

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Drittlandsfahrzeuge können aus zollrechtlicher Sicht vergleichsweise unproblematisch bearbeitet werden, soweit es lediglich die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den vorherigen Zustand betrifft und damit keine beträchtliche Werterhöhung einhergeht (typische "Liegenbleiberfälle"). Aus zoll- und damit auch einfuhrumsatzsteuerlicher Sicht risikobehaftet sind jedoch vor allem diejenigen Fälle, in denen ein Umbau oder Tuning von Fahrzeugen erfolgt. Hier müssen insbesondere zollrechtliche Formalitäten beachtet werden.

Das Zollrecht ist ein besonders formelles Recht. Werden Gegenstände aus dem Drittland in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt, muss aus zollrechtlicher Sicht zunächst geklärt werden, in welchem zollrechtlichen Verfahren sich die Gegenstände befinden. Fahrzeuge, die

- zu einem bestimmten Zweck vorübergehend bzw. befristet im Zollgebiet der EU verwendet werden,

- während ihrer…

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