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Baden-Württemberg: Landesregierung schiebt Kfz-Handel Riegel vor

11.01.2021 09:59 Uhr
Lockdown; Autohaus; geschlossen; Corona-Krise; Schließung
In Baden-Württemberg gelten im Prinzip wieder die gleichen Regeln für den Kfz-Handel wie beim ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020.
© Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Gelhot

Seit dem Dezember-Lockdown konnten Autohäuser in Baden-Württemberg den Handel geöffnet halten, solange der Werkstatt- oder Ersatzteilbereich überwog. Das ist mit der Verlängerung der Maßnahmen nicht mehr möglich.

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In Baden-Württemberg ist der stationäre Fahrzeughandel während der verschärften Lockdown-Phase nicht mehr möglich. Das Verkaufsverbot gilt bis mindestens 31. Januar 2021. Das Kraftfahrzeuggewebe Baden-Württemberg verweist in einem aktuellen Rundschreiben an seine Mitglieder auf die neue Corona-Verordnung des Bundeslandes, die am heutigen Montag (11. Januar 2021) in Kraft getreten ist.

Erlaubt seien weiterhin der Fernabsatz bzw. Online-Handel, ebenso Wartungs-, Reparatur- und Dienstleistungen sowie der Ersatzteilhandel. Gleiches gelte für Fahrzeugauslieferungen im Autohaus. Die betrieblichen Festlegungen zu Fahrzeugabholungen müssten in einem Hygienekonzept festgeschrieben werden, erklärte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Abholungen müssten in definierten Zeitfenstern organisiert werden.

Seit 16. Dezember konnten Autohäuser aufgrund der Mischsortimentsregelung den Kfz-Handel geöffnet halten, solange der Werkstatt- und/oder Ersatzteilbereich überwog (wir berichteten). Laut Beuß entsprach dies ausdrücklich nicht der Zielsetzung der Landesregierung, war aber durch die Corona-Verordnung geöffnet und hätte grundsätzlich von der größten Zahl der Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Die Behörden hätten Anfragen von Kfz-Betrieben in den letzten Wochen oft verzögert oder "mit rechtlich fadenscheinigen Argumenten zurückgewiesen, um eine rechtlich mögliche Öffnung faktisch zu verhindern".

Beuß weiter: "Leider haben sich auch einige Autohäuser direkt beim Wirtschaftsministerium über Ungleichbehandlungen durch die Behörden beschwert oder sind an die Presse gegangen und haben damit das Thema in den besonderen Fokus der Landesregierung gerückt, dazu kam der ohnehin seit dreieinhalb Wochen schwelende Streit um Auslegungsfragen." Ihren "Regelungsfehler" habe die Regierung daher nun erwartungsgemäß beseitigt.

Rechtlich erfolgt dies durch einen neuen Absatz 7 in § 1d. der aktuellen Corona-Verordnung, in dem die bisher ungeregelten Handwerks- und Dienstleistungsbereiche erfasst werden; dorthin wurden auch die Regelungen zu Kfz-Betrieben verschoben. In § 1d. heißt es nun unter anderem: "(7) Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes nach Maßgabe des Absatzes 1 einschließlich Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen bleiben geöffnet. In den Geschäftslokalen von Handwerkern und Dienstleistern ist der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. … "

Mischsortimentsregel mit Quote

Dem Verbandsschreiben zufolge hat Baden-Württemberg bei der Mischsortimentsregel nachgebessert und eine Quote von 60 Prozent eingeführt. Diesbezüglich heißt es nun in der Corona-Verordnung des Landes, dass Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt. Diese Stellen dürften dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. "Diese Regelung kann grundsätzlich auch Tankstellen betreffen, jedoch gehen wir davon aus, dass bei diesen in der Regel immer der erlaubte Sortimentsteil mit mindestens 60 Prozent überwiegen wird, so dass sich keine praktischen Auswirkungen ergeben dürften", erkläuterte Beuß. (rp)

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KOMMENTARE


Michael

11.01.2021 - 11:15 Uhr

Solange es der Handel noch mitmacht, wird es länger so weitergehen.


Manfred

11.01.2021 - 15:09 Uhr

Denn sie wissen nicht was sie tun, Willkür und Aktionismus fördern nur Demokratiefeindlichkeit. Sinnvolle Maßnahmen werden auch unterstützt und befolgt. Ich kenne kein Autohaus das sich daran hält. Es wäre schön, wenn wir wieder den gesunden Menschenverstand walten lassen und die Angstmacherei bleiben lassen. So wird das nie etwas und der Lockdown geht garantiert weit über den 31.01.2021.


Manne

11.01.2021 - 15:44 Uhr

Nicht das ich den Fahrzeughandel bevorzugen möchte, aber ein ordentlicher Fahrzeugverkauf lässt sich nun mal nur vor Ort durchführen. Der Käufer möchte eine Beratung, das FZG mal sehen, Probesitzen, Probefahren etc., evtl. soll ein FZG in Zahlung genommen werden oder ein Finanzierungsangebot erstellt werden. Dies lässt sich einzig über den virtuellen Online Verkauf nicht realisieren. Der FZG-Handel ist de facto seit 16. Dezember schachmatt gestellt. Wenn dies nun bis Ende Januar oder noch länger andauern sollte könnte dies das Endgültige K.O. für viele Handelsbetriebe bedeuten. Wenn man alleine die Kapitalbindung bedenkt welche die Autohäuser tragen müssen und welch geringe Marge im Gegensatz erzielt werden, ist dies doch sehr bedenklich. Jetzt ist es ja so das in einem Autohaus sich ja nicht gerade riesige Warteschlangen bilden und die Ausstellungsräume mit Menschenmengen überfüllt sind. Von daher würde ich mir doch wünschen das unsere Politiker doch mal differenzierter mit Ihren Schließungswahn vorgehen.Wie gesagt, nicht dass ich den Fahrzeughandel bevorzugen möchte.


RM

11.01.2021 - 17:35 Uhr

@MichaelUnd was wäre Ihrer Meinung nach zu tun? Sich zu den Querschwurblern gesellen? Das können Sie gerne machen. Ich und alle anderen die klar denken können nicht.


Peter

11.01.2021 - 19:33 Uhr

Ich Frage mich wie viele sich im KfZ-Handel angesteckt haben. Wäre ja eigentlich gut möglich Abstände und gute Hygiene in der Kfz-Handel zu halten, da Platz gibt es ja genug. Ich bin für Sinnvolle Corona-Maßnahmen, nur frage ich mich ob diese Maßnahme wirklich Sinnvoll und notwendig ist.


Dieter M. Hölzel

12.01.2021 - 08:22 Uhr

GRÜNE Regierung macht Menschen arbeitslos und Kfz.-Firmen insolvent, aber in diesem Jahr sind Wahlen.


Bernd Schürmann

12.01.2021 - 12:12 Uhr

Haben Sie es gemerkt ? In dem ganzen Bericht geht es um Umsätze , Gleichbehandlung und eine 60 % Quote , das Infektionsgeschehen spielt gar keine Rolle. Ich kann nicht glauben, dass unsere Interessenvertretung, der ZDK, nicht massiv gegen die Schließung unserer Ausstellungsräume Sturm läuft. Der Zusammenhang zwischen Autohandel in großen Räumen mit entsprechenden Hygieneschutz und Infektionsgeschehen ist willkürlich und entbehrt jeglicher Evidenz.


Wolfgang

12.01.2021 - 12:58 Uhr

Ministerpräsident Kretschmann ist der Totengräber der Wirtschaft.


Khs

13.01.2021 - 10:30 Uhr

Aus Erfahrung schätze ich ein: die Automobilhändler sind grundsätzlich sehr wohl in der Lage, ihre Beratung, Verkauf etc. im Betrieb so zu organisieren, dass die jetzt notwendigen Einschränkungen und Vorkehrungen eingehalten werden. Letztlich wollen sie ja ihre Interessenten / Kunden korrekt bedienen. Und damit Kundenbindung - und auch notwendige Einnahmen - generieren. Also: gebt Ihnen die Gelegenheit!


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