Für Deutschlands Autohäuser ist der erneute Corona-Lockdown und das damit verbundene Verbot des stationären Fahrzeugverkaufs ein schwerer Schlag. Im Südwesten der Republik macht sich nun aber Hoffnung breit, dass die Showrooms unter bestimmten Umständen öffnen können. Das geht aus zwei Schreiben des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg an seine Mitglieder hervor, die AUTOHAUS vorliegen.
Klar ist: Der reine Kfz-Handel (ohne Werkstatt) muss seit vergangenen Mittwoch für den Publikumsverkehr schließen. Doch wie sieht es im Mischbetrieb "Autohaus" – bestehend aus Werkstatt/Ersatzteilhandel sowie Fahrzeughandel – aus? Zu dem Thema gibt es in den Corona-Verordnungen der Bundesländer unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg regelt die entsprechende Verfügung einerseits, dass die Geschäfte mit wenigen Ausnahmen (Supermärkte, Tankstellen, Kfz-Ersatzteilhandel usw.) zusperren müssen. Handwerk (z.B. Kfz-Werkstätten) und Dienstleistungen (z.B. Waschanlagen, Fahrzeugaufbereitung) bleiben geöffnet.
Das Autohaus ist ein klassisches Beispiel für einen Mischbetrieb, der aus einem oder zwei erlaubten Geschäftsbereichen besteht und aus einem verbotenen. Hinsichtlich solcher Betriebe heißt es in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs: "Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiterverkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist."
"Es spricht aus unserer Sicht viel dafür, den Automobilhandel als in der Regel untergeordneten Geschäftsbereich im Mischbetrieb Autohaus zuzulassen, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, so dass der Handel im Autohaus geöffnet bleiben könnte", erklärt das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg in der Infomail. Der Verordnungstext stelle ausschließlich auf das "Sortiment" ab. Andere Abgrenzungskriterien könnten demnach nicht herangezogen werden.
Der Landesverband betont in diesem Zusammenhang, dass die meisten Mitarbeiter eines Autohauses in der Werkstatt tätig seien. Auch sei die Zahl der Geschäftsvorgänge in der Werkstatt um ein Mehrfaches höher als im Verkauf, ebenso im Teilehandel. Das Sortiment – als entscheidendes Kriterium nach dem Verordnungstext – sei bei Ersatzteilen und im Service obendrein viel größer als im Fahrzeugverkauf mit wenigen Modellen. Gleichzeitig sei das Werkstattgeschäft erheblich ertragreicher als der Handelsteil; dort überwiege lediglich der Umsatz.
Wirtschaftsministerium stimmt Auslegung zu
Laut Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, hat die Arbeitsebene des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg der Auslegung des Verbandes bereits "ausdrücklich zugestimmt". Derzeit werde das Thema noch mit dem zuständigen Sozialministerium geklärt. Man erwarte eine Entscheidung in den nächsten Tagen, erklärte Beuß am Freitag.
"Positiv ist, dass – vermutlich auch aufgrund unserer Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium zur Auslegung der Mischbetriebe – der Kfz-Handel nicht ausdrücklich auf der jetzt veröffentlichten Liste der Landesregierung genannt ist, die zu schließen sind", so der Branchevertreter. Im Frühjahr sei der Autohandel dagegen auf der Negativliste ausdrücklich genannt gewesen.
Bis zur finalen Klärung müssen die betroffenen Kfz-Unternehmen im Ländle nun abwägen, ob sie sich auf diese Auslegung verlassen und die Öffnung der Verkaufsräume vorläufig umsetzen – mit dem Risiko, dass das Sozialministerium in den nächsten Tagen anders entscheidet. Um etwaige Strafen zu vermeiden, sollte mit den örtlichen Ordnungsbehörden Kontakt aufgenommen werden. Beuß: "Aus unserer Sicht könnte aber keinem Betrieb Böswilligkeit unterstellt werden, der sich auf die beschriebene Auslegung verlässt, was bei der Bemessung etwaiger Sanktionen zu berücksichtigen wäre. Wir empfehlen, im Falle einer Öffnung in der Zwischenzeit keinesfalls offensiv mit diesem Umstand zu werben." (rp)
Detlef Rüdel
S.Groetzner
Henry