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Automobilvertrieb auf dem Prüfstand der EU-Kommission

09.10.2003 09:56 Uhr

Europäisches Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt parlamentarische Anfrage

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Der Europäische Verband des Kraftfahrzeuggewerbes (CECRA), Brüssel, begrüßt die parlamentarische Anfrage des Mitgliedes des Europäischen Parlaments, Dr. Werner Langen, an die EU-Kommission. "Der überwiegende Teil der 108.000 Vertragshändler und Vertragswerkstätten in Europa sieht die neuen Verträge der Automobilhersteller mit großer Sorge", so Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Präsident des Verbandes, in einer ersten Stellungnahme. Die Kommission sei gefordert, absehbare Fehlentwicklungen zu überprüfen. Der Abgeordnete fragt die Kommission, ob ihr die Inhalte der Vertragsentwürfe einzelner Hersteller bekannt seien, wie sie Fehlentwicklungen entgegentreten werde und ob die Kommission gegebenenfalls die Gruppenfreistellungs-Verordnung für den Kfz-Sektor (Auto-GVO) aufheben wolle. Eine Antwort der Kommission steht noch aus. "Über Maßnahmen, die seitens der Kommission zu treffen sind, muss sehr sorgfältig nachgedacht werden", so Creutzig weiter. Eine einfache Aufhebung der Auto-GVO sei in keinem Fall eine annehmbare Lösung aus der Sicht des Kfz-Gewerbes. Denn dann könnten sich die Automobilhersteller der so genannten Schirm-GVO bedienen, um ihre Vertriebsnetze zu gestalten. Diese sei eindeutig herstellerfreundlich und händlerfeindlich. "Das hat auch die Kommission so gesehen", führte Creutzig aus. "Sie hat ausdrücklich in der Auto-GVO verordnet, dass die Schirm-GVO nicht auf den Kfz-Vertrieb angewendet werden darf. Die Schirm-GVO enthält überhaupt keine unternehmerischen Freiräume für den Händler oder die Werkstatt." (dp)

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