Seit dem 1. Juni 2022 gilt die neue Vertikal-GVO. Vieles in der Zusammenarbeit zwischen Händler und Hersteller ist damit klar geregelt. Ein paar Unschärfen sind aber geblieben. Rechtsanwalt Prof. Dr. Tim O. Vogels verfügt über langjährige Expertise in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, speziell im Vertriebsrecht in der Autohandelsbranche. In der neuen Folge des AUTOHAUS Podcast gibt er im Interview mit AUTOHAUS Chefredakteur Ralph M. Meunzel seine Einschätzung zu den Auswirkungen der neuen Regelungen und beantwortet Praxisfragen.
"Die EU-Kommission hat sehr gut zugehört"
Der Kölner Rechtsexperte vergibt für die neue Verordnung ein gutes Urteil. "Die EU-Kommission hat sehr, sehr gut zugehört." Da die Hersteller grundsätzlich den Drang haben, in den Bereich des Handels "hereinzugrätschen" und "sich die Rosinen rauspicken", war es aus seiner Sicht wichtig, dass auch die Handelsvertreter dieses Mal gehört wurden, wenn es darum geht, was für sie aus kartellrechtlicher Sicht problematisch sein kann.
Sicherheit für Autohäuser
Laut Vogels bringt die neue GVO eindeutig Vorteile für den Handel, denn sie gibt endlich Klarheit, was in Zukunft möglich sein kann und bietet den Autohäusern Sicherheit davor, dass die Hersteller zu viele Freiheiten bei der Regelung des Neuwagenvertriebs haben und kartellrechtlich gebunden sind. Dies gebe den Händlern eine große Gewissheit, dass die Industrie nicht machen könne, was sie wolle.
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