Die neue Vertikal-GVO: Ein Segen für die Branche
Die Vertikal-GVO ist für Hersteller und Händler der sichere Hafen der Vertragsgestaltung. In der Neufassung hat die EU-Kommission auf die rasanten Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts reagiert.
Am 10. Mai 2022 hat die EU-Kommission endlich und nach langer Konsultationszeit die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsverträge (Vertikal-GVO) verabschiedet. Sie trägt die Nr. 2022/720 und löst am 1. Juni 2022 die Vertikal-GVO Nr. 330/2010 ab, die zwölf Jahre lang für den Vertrieb in Europa maßgeblich war.
Die Vertikal-GVO ist deshalb von so großer Bedeutung für die Branche, da sie einen verlässlichen rechtlichen Rahmen bereitstellt, in dem Hersteller und Händler ihre Geschäftsbeziehung regeln können. Ohne sie wäre alles viel schwieriger. Denn grundsätzlich sind Verträge zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, verboten (Kartellverbot). Und Vertriebsverträge enthalten regelmäßig Wettbewerbsbeschränkungen, um den Vertrieb effizient zu organisieren. Das Verbot des Verkaufs von Neuwagen an nichtautorisierte Wiederverkäufer ist ein Beispiel für eine solche…
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