Neue GVO: Erste Einschätzung des ZDK
Beim Thema Datenaustausch und echte Agentur hat die vergangene Woche veröffentlichte neue Vertikal-GVO und die dazugehörigen Leitlinien für den Automobilhandel wichtige Punkte geklärt. Für Mischsysteme aus unechter Agentur und Vertragshandel blieb einiges offen.
In der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die am 1. Juni 2022 in Kraft tritt, sind die bisher geltenden Regelungen zum zweigleisigen Vertrieb, bei dem der Hersteller/Importeur auf Einzelhandelsebene als Wettbewerber zu seinen Vertragshändlern auftritt, verschärft worden. Das teilte Antje Woltermann, die im Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), für die europäischen Handelsthemen zuständig ist, in einer ersten Einschätzung mit. Die ZDK-Geschäftsführerin ist über die Europäische Handelsallianz AECDR bestens in Brüssel vernetzt und informiert.
Thema Datenaustausch
Eine dieser Verschärfungen sei beim Thema Datenaustausch zu verzeichnen, so Woltermann. "Diejenigen Hersteller/Importeure, die auch direkt vertreiben, können künftig nicht (mehr) sämtliche Kundeninformationen von ihren Händlern verlangen." Welche Informationen ausgetauscht werden dürfen und welche nicht, erläutert ...
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