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Aktionärsklagen: US-Pensionsfonds erhöht Druck auf VW

28.07.2016 11:00 Uhr
Aktionärsklagen: US-Pensionsfonds erhöht Druck auf VW
Ein US-Pensionsfonds erhöht den Druck im Rahmen des Dieselgates auf VW.
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bislang hat der VW-Konzern Anlegerklagen als unbegründet bezeichnet und auch keine Rückstellungen gebildet. Nun droht neuer Ärger von einem kalifornischen Lehrer-Pensionsfonds.

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Neuer Ärger für VW im Abgas-Skandal: Der kalifornische Lehrer-Pensionsfonds CalSTRS will über den US-Rechtsweg Beweismittel für Aktionärsklagen in Deutschland erlangen. Einem solchen Antrag habe das zuständige US-Gericht nach einer Klage gegen die US-Tochter Volkswagen Group of America bereits stattgegeben und eine entsprechende Anordnung erlassen, teilten CalSTRS (California State Teachers' Retirement System) und die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel am Donnerstag mit.

VW war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Konzern hat aber bislang stets betont, die Anlegerklagen seien unbegründet und benötigten daher auch keine Rückstellungen. Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat.

Die Kalifornier zählen zu den größten US-Pensionsfonds und hielten zum Jahreswechsel VW-Aktien im Wert von 52 Millionen Dollar (derzeit etwa 47 Millionen Euro), die im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte massiv an Wert einbüßten. Im März hatte der Fonds angekündigt, Schadensersatz erstreiten zu wollen. Kurz darauf schloss er sich zusammen mit zahlreichen anderen Großanlegern einer Milliardenklage beim Landgericht Braunschweig an.

Nun fordert der Pensionsfonds Einsicht von VW in Akten zur Dieselaffäre. Es gehe, so CalSTRS, unter anderem um Dokumente zur Entwicklung von Technologien zur Abgaskontrolle, Interna zu möglichen Verstößen gegen US-Emissionsstandards sowie Ermittlungen und Verwaltungsverfahren der US-Behörden. "Die angeforderten Unterlagen werden aller Voraussicht nach wesentlich zur Klärung der für das deutsche Zivilverfahren entscheidenden Kernfragen beitragen", glauben die Kalifornier und ihre Anwälte. (dpa)

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