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VW-Skandal: Brüssel will Verbraucher unterstützen

25.07.2016 16:11 Uhr
Europamarkt
Brüssel will die Verbraucher im VW-Skandal in Europa unterstützen.
© Foto: beugdesign - Fotolia

Im Vergleich zu US-Kunden sehen europäische VW-Besitzer alt aus. Der Konzern rüstet Autos mit Software zur Abgas-Manipulation zwar um. Entschädigungen sind aber nicht geplant.

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Im Streit um Entschädigung für europäische Kunden in der Volkswagen-Affäre macht die EU-Kommission Druck. EU-Justizkommissarin Vera Jourova möchte Verbraucherschützer unterstützen. "Derzeit unterscheiden sich die Reaktionen der Verbraucherschutz-Organisationen je nach Mitgliedsstaat und sie sind nicht immer untereinander abgestimmt", sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. Zuvor hatte die Zeitung "Die Welt" über den Vorstoß berichtet.

Die EU-Kommission hat einen Fragenkatalog an Verbraucherverbände in der EU geschickt, um sich einen Überblick zu verschaffen. Jourova will laut Sprecher zum Beispiel erfahren, welche Lösungen nationale Behörden Verbrauchern machen, die vom Abgas-Skandal unmittelbar betroffen sind, vor welchen Schwierigkeiten die Verbraucher-Schützer stehen und wie die EU helfen könnte. Im September will die EU-Kommission in Brüssel ein Treffen mit Verbraucherschützern organisieren. Aus Sicht der Behörde sind zwei EU-Verbraucherschutz-Richtlinien anwendbar.

Drastische finanzielle Konsequenzen

In den USA will VW betroffene Kunden mit jeweils mindestens 5.100 Dollar entschädigen. Die Besitzer können sich ferner aussuchen, ob VW ihre Wagen zurückkauft oder die Fahrzeuge umrüstet. Der Konzern lehnt aber für Europa, wo weitaus mehr Fahrzeuge betroffen sind, eine solche Lösung ab. VW-Chef Matthias Müller hatte vor drastischen finanziellen Konsequenzen gewarnt, falls der Autobauer die Kunden in Europa nach US-Vorbild entschädigen müsste.

Die Durchsetzung von EU-Recht liegt in diesem Bereich in der Hand der nationalen Aufsichtsbehörden, wie die EU-Kommission selbst einräumt. "Nur die nationalen Behörden können von Fall zu Fall prüfen, ob eine Praxis illegal ist", heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt.

Der europäische Verbraucher-Dachverband Beuc begrüßte die Brüsseler Bemühungen dennoch. "Das Handeln der Kommission könnte der nötige Weckruf für nationale Behörden sein, um Druck auf VW auszuüben, betroffenen Autobesitzern in Europa eine Lösung anzubieten." Die Behörde könne eine "entscheidende" Rolle bei der Koordination nationaler Verbraucherschutz-Verbände spielen.

Die EU-Kommission hatte zudem jüngst mehr Brüsseler Überwachung für nationale Aufsichtsbehörden in der Autobranche vorgeschlagen. Sie drängt auch auf eine stärkere Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Problemen, die europaweit viele Verbraucher betreffen. (dpa)

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KOMMENTARE


Autofahrer

25.07.2016 - 18:29 Uhr

Klar, Brüssel bringt sonst nichts auf die Reihe aber jetzt so tun als ob man sich für den angeblich geschädigten Verbraucher einsetzt. Der angeblich geschädigte Autofahrer jubelt und freut sich auf Kosten von VW vielleicht ein paar tausend Euro zu kassieren. Abgesehen davon, dass ich noch immer nicht den Schaden eines EA 189 Fahrers erkennen kann, merken diese "Schmarotzer" nicht, dass die Damen und Herren Deutschland damit schädigen wollen/werden.Eine Schadenersatzzahlung in gleicher Höhe wie in Amerika würde der VW-Konzern nicht verkraften. Resultat: Tausende von Arbeitslosen und die deutsche Automobilindustrie wird eklatant geschwächt. Die anderen EU Länder lachen sich dann ins Fäustchen.Es sollten mal Alle überlegen warum kein anderer Automobilhersteller nach Bekanntwerden des Skandals auf dem Volkswagenkonzern herumgehackt hat und explizit mit seinen "sauberen Fahrzeugen" geworben hat. Richtig, weil es wohl bei allen Fahrzeugen eingebaut ist?


Geschädigter

25.07.2016 - 20:10 Uhr

Herr Müller meint, VW würde Pleite gehen, wenn die europäischen Kunden genauso entschädigt werden wie die amerikanischen. Wenn VW das nicht Stämmen kann, dann halt über einen Milliarden Kredit. Rückzahlbar in ganz kleinen Raten über 100 Jahre. Für den Endkunden: 2000€ als zusätzlichen Abzug auf den Endpreis eines Neuwagens. Natürlich erst nach Abzug des Händlerrabatts. Dazugibt es viele Möglichkeiten, die europäischen Kunden genau so zu entschädigen wie die amerikanischen. Ich will ja auch nicht dass VW Pleite geht. Aber das ist von Hernn Müller nur eine Schutzbehauptung. Wenn ich meinem Nachbarn einen Schaden zufüge kann ich auch nicht sagen, ich zahle nicht, dann muss ich in Hatz IV. Und komme damit davon.


hwb

25.07.2016 - 20:54 Uhr

Hoffentlich hat die "Lobbyisten gesteuerte Politikwirtschaft" in unserer Republik noch eine eigene Meinung bei der Umsetzung solcher EU-Ansätze. Wie wir inzwischen wissen, sind technische Motorschutzmaßnahmen, die vielleicht leichtfertig von Ingenieuren in die allgemeine Serie übernommen wurden für dieses Problem verantwortlich, welche als VW-Abgasskandal in die Diskussion und die politische Argumentation gelangten, von der man inzwischen weiß, das fast alle Automobilhersteller diese Technologie angewendet haben. Leider kann es sich kein Hersteller leisten, den Verkauf in den Ländern einzustellen, die nach US-Muster, Klagen unterstützen oder anregen. Bleibt nur der Hinweis auf den Verlust von Arbeitsplätzen, wenn man dem Einhalt gebieten will. Ansonsten wäre diese Diskussion bald vorbei, da bislang kein Autokäufer seine Kaufentscheidung nach CO²- Emissionen oder nach NOX-Ausstoß getroffen hat, sondern, wie immer nach Marke, Design, Leistung, Verbrauch im Modellvergleich und Fahrverhalten. Wenn sich heute Autofahrer am Stammtisch darüber unterhalten, das eine solche Entschädigung sinnvoll ist, geht es nur darum „Kasse zu machen“, ihr Auto würden sie nicht hergeben wollen, wenn sie in der Folge kein Modell derselben Marke und desselben Modells erwerben dürften. Aber darüber redet ja keiner. Das die Verbrauchsangaben im Sinne der Vergleichbarkeit unter den Marken in den Herstellerinformationen, nach Gesetzesvorgaben auf dem Prüfstand ermittelt wurden, von den Fahrerabhängigen Verbräuchen auf der Straße abweichen, war bislang auch allen klar, aber auch hier hat die politische Diskussion, vorrangig von Leuten, die sich für Umweltschützer halten, für ein „Kasse machen“-Verhalten gesorgt.Mal sehen, wie sich das in Zukunft entwickelt.


Tom

25.07.2016 - 23:23 Uhr

Brüssel sollte sich doch einfach mal raus halten. Sollte die Bundesregierung eine Veranlassung sehen, dann wird schon etwas in diese Richtung geschehen. VW ist doch nicht für Alles der Sündenbock. Wir können natürlich auch unsere wichtigste Industrie in Deutschland zerstören. Und dann... Die Amerikaner für doch schon einen Wirtschaftskrieg gegen uns. Jetzt sollten wir uns nicht auch noch innerhalb Europa bekämpfen. Diese EU braucht kein Mensch und in diesem Fall schon erst recht nicht.Kümmert euch doch lieber um die Krümmungen der Bananen, oder andere wichtige Dinge. Aus meiner Sicht wird es höchste Zeit, diese Vereinigung in Frage zu stellen.


THK

26.07.2016 - 10:34 Uhr

@Geschädigter ... Wo genau sind sie geschädigt worden ? Für was wollen sie , wenn sie in Europa ( Deutschland ?) leben, denn einen Schaden geltend machen ?


Verkäufer Kia

26.07.2016 - 11:13 Uhr

Jetzt mal im Ernst:Fakt ist - VW hat betrogen. Ergo: Ist eine Entschädigungszahlung an den Betrogenen zu leisten. Ob ein Schaden entstanden ist oder nicht ist vollkommen egal. Da die Autos nun ja auch geringer im Restwert angelegt sind, ist hier m.E. nach ein Schaden zu erkennen.Und ob nun für den Konzern verkraftbar oder nicht sollte auch nicht interessieren. To big to fail hatten wir schon in der Bankenkrise. Letzten Endes wird aie Autolobby Fr. Merkel was aus der Tasche leiern und nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben.Die Ausreden von VW Mitarbeitern und Angehörigen "es ist doch nichts passiert" kann ich langsam nicht mehr hören. Recht ist Recht. Punkt.


Kritischer EU Bürger

26.07.2016 - 11:20 Uhr

Die EU sollte sich heraushalten. Sie unterstützt einerseits den amerikanischen Konzern Monsanto, damit dieser uns weiterhin mit Glyphosat vergiften kann und andererseits will die EU den europäischen Konzern VW, unter dem Mantel des Verbraucherschutzes, schädigen.


THK

26.07.2016 - 12:40 Uhr

@Verkäufer KIA,Selten so einen inkompeten Beitrag von jemanden gelesen , der gem Nik in der Automobilbranche tätig ist . Populismus ist kein Rechtsanspruch . Was sie hier von sich geben zeugt nicht gerade von juristsichen Sachverstand .... Die Restwerte sind gem. den großen anerkannten Institutionen nach wie vor konstant. Entsprechend kann es sein , das ein z. Bsp Kia-Händler den Wert anders kalkuliert , als ein VW-Händler . Das alleine ist aber kein Mangel oder Schaden . Das ist andersrum genauso ..


M. Gruber

26.07.2016 - 13:25 Uhr

@ Verkäufer Kia.Wo verlieren die Fahrzeuge den bitte am Wert? Wir haben Kunden die genau diese Fahrzeuge suchen. Wir können daher nicht mal im Ansatz einen höheren Wertverlust feststellen. Also bleiben Sie bitte bei der Tatsache bzw. nicht etwas schreiben wenn Sie keine Ahnung haben.


opelpiet

26.07.2016 - 13:28 Uhr

was für Kommentare............., Verkäufer Kia, ist anscheinend der einzige hier der es begriffen hat, worum es bei diesem Skandal geht. Warum soll die EU sich nicht auch einmal für den normalen Bürger und Verbraucher sinnvoll einsetzen. Man darf gespannt sein.


Autofahrer

26.07.2016 - 14:09 Uhr

@ Verkäufer KiaSie glauben wohl mehr Kia verkaufen zu können wenn der VW Konzern weg ist, vielleicht. Aber bitte erklären Sie uns doch endlich wofür Sie entschädigt werden wollen? Welcher Schaden ist Ihnen entstanden. Geringerer Restwert? Bis zum heutigen Tag haben sich die Restwerte nicht verändert und auch die Gebrauchtwagenpreise sind bei den betroffenen Modellen nicht in den Keller gegangen. Als Audi die "Restbestände" der EA 189 Motoren zu noch günstigeren Finanzierungskonditionen und einer verlängerten Garantie angeboten hat, wurden die Händler von Käufern überrannt und hätten noch tausende davon verkaufen können. Somit kann der Schaden wohl nicht wirklich vorhanden sein. Also bitte liefern Sie endlich Fakten, denn ich kann es langsam auch nicht mehr hören was und wer alles eine Entschädigung will.


Bernd Schürmann

26.07.2016 - 14:25 Uhr

Wie in solch einem Fall zu verfahren ist, ist im BGB eindeutig geregelt. Da steht die Nachbesserung immer eindeutig vor dem Schadenersatz. Soll jetzt die Rechtlage nachträglich der Stimmung auf der Straße und Verbänden die ein klares Feindbild vor Augen haben, entsprechend angepasst werden? Soweit Befürworter auch aus dem Umfeld des Autohandels kommen sollten, frage ich mich , ob diese sich über die Auswirkungen, der dann geltenden Rechtslage auf Ihr Werkstattgeschäft in der Zukunft Gedanken gemacht haben. Wohl kaum !


HGS

26.07.2016 - 18:21 Uhr

Es ist schon verwunderlich wenn nicht gar zynisch, wie hier teilweise pro VW argumentiert wird. Fakt ist und bleibt: VW hat die eigenen Kunden vorsätzlich betrogen und hat hierzu zweierlei "Wiedergutmachungsansätze" vor: einmal zu den politisch erzwungenen in USA und den nicht politisch erzwungenen in Europa. Somit muss die Politik zu Recht gegenüber den Bürgern in Europa die Initiative ergreifen und eine Gleichstellung herbeiführen. VW selbst mach rein gar nichts ohne Zwang, deshalb braucht VW eben auch in Europa die politischen Vorgaben.


Rudi S.

26.07.2016 - 18:47 Uhr

An alle Besserwisser: Wir sprechen hier nicht über BGB oder HGB. Auch njicht darüber, ob in Amerika andere Grenzwerte gültig sind oder nicht. Wir sprechenn hier über BETRUG! Und das ist im Strafgesetzbuch geregelt! Oder warum ermittelt die Statsanwaltschaft jetzt wieder (siehe Beitrag "Autohaus")? Und ich lasse mich nicht betrügen!


Geschädigter

26.07.2016 - 22:41 Uhr

Mich ärgert nur, dass VW die amerikanischen Kunden fürstlich entschädigt. Und ich als treuer langjähriger VW Kunde nichts bekomme außer meine Erinnerung an meinen 1.4l Frostmotor und meine ausgeleierte Steuerkette. Alles ein riesen Krampf da eine Reparatur zu bekommen. Natürlich kann man sagen das amerikanische Rechtssystem verlangt danach. Aber wenn es denn so unverschämt ist, warum hat VW nicht den Arsch in der Hose und verlässt den amerikanischen Markt. Ergo kaufe ich mir keinen KFZ mehr aus dem VW Konzern. Wir treuen europäischen VW Kunden haben den Konzern erst so stark gemacht.


A.Schmu

27.07.2016 - 11:17 Uhr

An alle - dann lassen Sie uns doch - egal ob pro oder contra - in der BRD amerikanische Verhältnisse einführen. Dies fängt an bei keiner Krankenversicherung, Recht auf Schusswaffen, Genversuchtes Essen, Kriegseinsatz der Soldaten der BRD sowie natürlich der Todesstrafe. Wenn schon - denn schon - nachdenkliche Grüße


THK

27.07.2016 - 11:32 Uhr

@Rudi S. / Geschädigter ... Emotional ist das sicher richtig was sie hier schreiben . Trotzdem geht es Ihnen einzig und allein um Neid und fianzielles Kapital aus der Sache zu schlagen .. Mit Fakten hat das Nichts zu tun ... Anders lässt es sich auch nicht erklären, das man nach erheblichen Problemen mit z. Bsp gelängten Steuerketten bei den ein echter Mangel aufgetreten ist , keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind, aber auf einmal alle ganz böse getäuscht wurden (Diesel) ..


Mr. Mr.

27.07.2016 - 15:24 Uhr

LoL....so viele Lobbisten hier von VW? Das ist ja unglaublich, welch ein Sch... hier zum besten gegeben wird!1. VW hat betrogen (auch wenn andere Firmen das Zeug entwickelt haben, waren Sie der Auftraggeber!2. Das gehört bestraft, egal in welchem Land!3. Wer wurde geschädigt? Da wären die Umwelt in der wir alle Leben, da wäre der Staat, den die Kfz-Steuer wäre pro FZG viel höher ausgefallen!4. Was ist mit den nun niedrigeren Restwerten? Wer ersetzt den Schaden den Kunden? Bei uns werden zur Zeit vermehr VW abgegeben und alle werden lt. Chef 15% runtergerechnet + das reicht noch nicht, da die Büchsen keiner mehr kauft! Die stehen!!! Und stehen!!!5. Der Ami macht es doch richtig, Strafe...dann Zeitplan zum Beheben des Schadens und dann macht VW in Amerika weiter, oder eben nicht.6. Was ist wenn VW doch Pleite geht??? Ach ja, da hat ja der Staat und ein Bundesland die Finger drinnen ... geht ja nicht ... dann bezahlen wir alle dafür mit erhöhten Abgaben und Steuern, so wie wir es schon bei den Banken gemacht haben....Fazit: Eine Unglaubliche Arroganz und Ignoranz einiger VW - Verliebter hier!


VW Fahrer

27.07.2016 - 16:04 Uhr

Ich finde dieses Ungerechtigkeit auch nicht schön aber so ist leider unser Rechtssystem. Da hilft nur eins - die Marke wechseln damit VW das auch spürt. Passiert das nicht und viele bleiben bei VW, kann es so schlimm nicht gewesen sein.


Nordlicht

27.07.2016 - 17:33 Uhr

an alle nur mal zur Info:§_263 StGBBetrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.(4) § 243 Abs.2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs.1).(7) 1Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat.2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


Autofahrer

27.07.2016 - 17:53 Uhr

@ Rudi S. Als Besserwisser versuche ich es nochmals mit einem anderen Beispiel... Sie kaufen einen PC wo Ihnen ein Arbeitsspeicher von 32 GB RAM zugesagt wurde. Später wird festgestellt, dass der Hersteller allerdings nur 16 GM RAM verbaut hat. Was nun? Richtig, Sie haben das Recht darauf, dass der PC auf 32 GB RAM aufgerüstet wird, sonst nichts! Kein Schadenersatz wegen Betrug oder sonst etwas. Warum auch, ist Ihnen persönlich ein Schaden entstanden? Nein!@ GeschädigterGenau da liegt der Hase begraben. Es ärgert Sie, dass die Amerikaner entschädigt werden und nun wollen Sie, bitte entschuldigen Sie den Ausdruck, ebenfalls Kasse machen und was vom Kuchen abbekommen. Das ist der äußerst befremdlichen Gesetzgebung geschuldet. Wo ich allerdings bei Ihnen bin, man muss sich die Frage stellen, ob der Amerikanische Markt ein Engagement wert ist. Bei den Verkaufszahlen die man liest erscheint mir das äußerst fraglich.@ HGSIch wiederhole es gern nochmals. Glauben Sie die anderen Hersteller machen das anders? Nein, aber diese waren nicht so dumm sich erwischen zu lassen. Wenn es nämlich nicht so wäre, hätten diese das Thema ausgeschlachtet und das Thema als Werbung für ihre eigenen Fahrzeuge genutzt. Ich empfehle Ihnen auch die Reportage von Frontal 24, da werden Sie staunen was die anderen Marken für Ergebnisse abliefern und die Software nur anders benennen.


WEST

28.07.2016 - 08:26 Uhr

@ Autofahrer: Angenehm Ihren Kommentar zu lesen, der sachlich / neutral / objektiv / diffenziert und vor allem auch für jeden verständlich einfach geschrieben ist. Ganz im Gegensatz zu den Wunschszenarien der Stammtischzeitungsleser, der überraschend plötzlich Umweltbewussten, der ungeschädigten Entschädigungsforderer, der selbsterkorenen Gerechtigkeitsjuristen, der Langzeitleidenden schwer verkäuflicher Fahrzeugmarken mit dem Wunsch den Wettbewerber irgendwie anders loszuwerden .....


Autofahrer

28.07.2016 - 09:11 Uhr

Ich empfehle allen Betroffenen, angeblich Geschädigten, etc. den Artikel in der FAZ vom 01. Juli 2016 Seite 22 zu lesen. Beste Grüße


Allesnurhalbsowild?

28.07.2016 - 09:23 Uhr

Zum Thema Schadenersatz aufgrund von Wertverlusten gibt es In der Wirtschaftswoche einen interessanten Artikel, aus dem ich zitiere: "...Der VW-Konzern rechnet mit hohen Wertverlusten bei Fahrzeugen, die vom Dieselskandal betroffen sind[...]Offiziell bestreitet Volkswagen bislang Wertverluste bei den betroffenen Autos, da nach Rückruf und Reparatur alle Mängel behoben sein. Trotzdem sieht die VW-Tochtergesellschaft VW Financial Services AG das Risiko hoher Wertverluste..."


WEST

28.07.2016 - 11:12 Uhr

@ Allesnurhalbsowild?: ...dazu sollte man wissen, dass VWFS seit Jahren die Restwerte bei Modellen der Konzernmarke, bei Vertragsabschluß um einige Prozentpunkte nach oben anpasst. Versteckte Subvention für gewerbliche Flotten um dort Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Da bei Flotten der Anteil Dieselfahrzeuge über 70 Prozent beträgt, betrifft es diese überproportional. Aber auch die (deutlich wenigeren) Benziner sind betroffen. All dies hat nichts mit dem Privatkäufer und seinem tatsächlchen Fahrzeugwert, bzw. Wertverlust zu tun. Auch der Flottenbetreiber hat dadurch keinen Nachteil. Aber eben die VWFS, die jetzt die kommenden Leasingrückläufer mit entsprechener Kalkulation an der Backe haben (was auch vorhersehbar war .... ). Darum geht es. Bitte nicht das eine mit dem anderen vermischen nur weil es gerade gut reinpassen würde. Der Gebrauchtwagenmarkt und die dort herrschenden Werte sind andere. Über den allgemein gefühlt, starken Wertverlust bei Autos, wurde schon immer gejammert. Jetzt dafür einen Schuldigen gefunden zu glauben und Ansprüche daraus zu kreiiren, ist schlichtweg Bauernschläue.


egon samu

28.07.2016 - 11:44 Uhr

Könnten die "Geschädigten" genau definieren, welche ihnen vor dem Kauf zugesicherte Eigenschaft das gekaufte Fahrzeug nicht erfüllt?Eine Zulassung ist vom Bestehen des standardisierten Prüfstandtests abhängig. Das haben alle diese Fahrzeuge geschafft. Für Emissionen im Strassenverkehr, beim Einparken, bei Vollgas oder Spazierfahrten mit Schwiegermutter GIBT ES KEINE verbindlichen Vorschriften. Also kann auch niemand sie verletzen.Oder sind Ihnen vor dem Kauf Grenzwerte für diese Situationen verbindlich versprochen worden?Versprochen wurde Schadstoffklasse X. Dieses Versprechen wurde erfüllt. Wo genau ist das Problem?Als Deutscher in Deutschland haben Sie keine Ansprüche zu stellen, die vielleicht in Amerika für Amerikaner selbstverständlich sind. Auswanderung wäre vielleicht eine Lösung....


Mr. Mr.

28.07.2016 - 12:20 Uhr

@Autofahrer...sie scheinen sich nicht wirklich mit RECHT auszukennen. Wenn es so wäre, würden Sie wissen, dass die Kunden sogar ein Wandlungsrecht haben, sofern der Hersteller nicht Abhilfe schafft. Aber was ist mit den eventuell nachzuzahlenden Steuern? Oder dem geringeren Restwert (Verlust) des Autos? Was ist mit den Rennereien der Autobesitzer und deren Zeit die sie dafür aufwenden müssen? Mal ganz abgesehen von dem Ärger und der erhöhten Umweltverschmutzung? Manchmal ist es besser, wenn man erst überlegt, bevor man sich hier offenbart!


MB

28.07.2016 - 12:35 Uhr

@AutofahrerUm Ihr Beispiel aufzugreifen:Nehmen wir mal an, der Gesetzgeber hätte vorgegeben, dass nur PCs mit 32 GB RAM verkauft werden dürfen, sieht es dann genau so aus? Gegenbeispiel: Ich verstoße gegen das Gesetz, weil ich jemandem etwas klaue und werde dabei dümmlicherweise erwischt. Bin ich dann aus dem Schneider, wenn ich den Gegenstand einfach zurückgebe?Meiner Meinung nach, darf der Vorsatz hier nicht einfach außer Acht gelassen werden. Es handelt sich nicht um einen Mangel, sondern man hat sich mit vorsätzlichem Betrug einen Wettbewerbsvorteil verschafft! Ich bin auch der Meinung, dass der einzelne Kunde keinen Nachteil dadurch hatte, im Gegenteil. Ebenso halte ich ein Entschädigung für nicht angemessen. Nichtsdestotrotz muss der Vorfall aufgeklärt werden und die Schuldigen, sowie der gesamte Konzern zur Rechenschaft gezogen werden und das eben auch mit empfindlichen Strafen.Andere Hersteller unter Generalverdacht zu stellen nur aufgrund Ihrer Zurückhaltung halte ich für zu einfach. Ich persönlich halte das für Anstand nicht noch zusätzlich einzutreten. Letztendlich sitzen alle im gleichen Boot und der VW-Konzern hat der gesamten Branche ohnehin bereits einen Bärendienst erwiesen


Bergi

28.07.2016 - 14:02 Uhr

Über das Thema wurde ja schon ausgiebig diskutiert und die Meinungen sind teils doch sehr unteschiedlich. Ich fahre kein VW Fahrzeug und arbeite auch nicht für die Marke. Es ist natürlich absolut richtig, dass in diesem Fall ein Betrug begangen wurde und ich bin auch für eine Bestraffung, allerdings mache ich mir wirklich Sorgen. Ein wenig Patriot darf man doch sein! Es geht um ein deutsches Unternehen - um deutsche Wirtschaft - um viele Arbeitsplätze in DE. Einen wirklichen Schaden hat der VW Fahrer doch nicht wirklich erlitten. Hier geht es jetzt doch nur um die finanzielle Seite. Wieviele 1.000,- Euros kann ich dem Hersteller aus den Taschen ziehen (siehe USA). Aber wenn der VW Hersteller tatsächlich an der ganzen Misere starke Brüche/Imageschaden erleidet, dann werden die VW Fahrer einen tatsächlichen finanzielen Schaden erleiden und auch die Wirtschaft, Arbeitsplätze etc...... Ich möchte VW nicht frei sprechen, nur die Kehrseite der Medaille muss man auch nicht vergessen.


ICH

28.07.2016 - 15:58 Uhr

Hallo MrMr WO arbeiten Sie denn ?lt. Ihrem Text ja in der Branche" Bei uns werden zur Zeit vermehr VW abgegeben und alle werden lt. Chef 15% runtergerechnet + das reicht noch nicht, da die Büchsen keiner mehr kauft! Die stehen!!! Und stehen!!!und ich hoffe nicht bei der amerikanischen Marke, die vor ein paar Jahren "Pleite" war und nur durch eine DEUTLICHE Stütze durch die Amerikanische Regierung am Leben gehalten wurde.


Autofahrer

29.07.2016 - 12:37 Uhr

@ Mr. Mr. Gut, dass ich überlegt habe. ;-) Natürlich ist mir der Begriff Wandlung bekannt, allerdings weiß ich nicht was Sie damit aussagen wollen?! Der Konzern schafft doch Abhilfe, wo liegt ihr Problem?? Ebenso die angebliche Steuernachzahlung, für was wollen Sie da jetzt Schadenersatz? Sie wissen doch überhaupt nicht ob eine Nachzahlung gefordert wird. Sollte dem so sein, müsste sicherlich der VW Konzern die Kosten tragen, daran zweifelt wohl niemand. Ein geringerer Restwert ist momentan auch nicht absehbar und die DAT oder Schwacke Statistiken spiegeln dies wieder. Somit auch hier die Frage, was soll entschädigt werden? Natürlich hat der Kunde eine Rennerei und Ärger deswegen, wie bei JEDER Rückrufaktion, oder? Gibt es da Schadenersatz?


Autofahrer

29.07.2016 - 12:47 Uhr

@ MB Ich bin ja Ihrer Meinung, dass die Verantwortlichen für den Betrug bestraft werden müssen. Eigentlich müsste die komplette Vorstandschaft zurücktreten um die Glaubwürdigkeit für einen Neuanfang zu untermauern. Womit ich persönlich ein Problem habe ist die Bereicherung der angeblich Geschädigten. Der Generalverdacht begründet sich darin, dass wenn man die unabhängigen Testergebnisse betrachtet, die getesteten Marken mit deutlich zu hohem Ausstoß auffallen, sogar größtenteils viel höher als bei den VW Fahrzeugen. Aber sei es drum, VW wurde erwischt und gehört bestraft.


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