Die zehn wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2024
BildergalerieDie EU plant bis spätestens 2033, alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen zu ersetzen. Dies erfolgt schrittweise basierend auf dem Geburtsjahr der Fahrer und dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2024 die Möglichkeit, ihren Führerschein umzutauschen. Ein vorzeitiger Umtausch ist zudem für alle Fahrer möglich.
Der Gesetzgeber plant im nächsten Jahr weitere Anpassungen der Mautregelungen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen für die Nutzung von Bundesfernstraßen. Ausnahmen gelten für emissionsfreie Fahrzeuge (bis zum 31. Dezember 2025) sowie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, insbesondere von Handwerksbetrieben. "Je klimafreundlicher Technologie und Kraftstoff der Fahrzeuge sind, desto geringer fallen dabei die Mautzahlungen aus. Fuhrparkbetreiber sollten daher Optionen für die Dekarbonisierung der Flotte immer in die Kalkulationen einbeziehen", so Evers.
Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2024 eine CO2-Preiserhöhung seitens des Bundes eingeführt. Der Preis für CO2-Zertifikate steigt von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne an. Diese Preiserhöhung betrifft sämtliche fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. "Mit einem wachsenden Anteil von Elektro- oder Hybridfahrzeugen stellen viele Flottenbetreiber schon heute die Weichen für die Dekarbonisierung ihrer Flotte", ist sich Evers sicher.
Neue Plakettenfarbe bei der HU
Wer 2024 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt nach bestandener Prüfung eine blaue Plakette, die dann bis 2026 gültig ist. "2024 erstzugelassene Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren, also 2027, zur HU“, erläutert ATU-Experte Franz Eiber. Hier ist zu beachten, dass die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls der Prüftermin nicht rechtzeitig wahrgenommen wird, zieht das ein Bußgeld von bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Winter- und Ganzjahresreifen nur mit Alpine Piktogramm
Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass es in Deutschland keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht gibt. Das heißt laut Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Zu erkennen sind die Spezialisten am so genannten Alpine-Symbol auf der Flanke, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für ab dem Jahr 2018 produzierte Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen ist die Kennzeichnung Pflicht. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Preiserhöhung bei Haftpflichtversicherung
Im neuen Jahr müssen rund 7,4 Millionen Autofahrer mit Preiserhöhungen für ihre Haftpflichtversicherung rechnen. Grund dafür ist das Festlegen neuer Typklassen für viele Automodelle durch die Versicherungsgesellschaften. "Der Großteil der Fahrzeughalter, rund 29,4 Millionen, muss sich aber keine Gedanken machen. Für sie bleibt die Typklasse des Vorjahres bestehen und sie müssen keine großen Preissprünge befürchten", beruhigt Eiber.