HB ohne Filter: Unlauterer Wettbewerb +++ Corona-Wirbel +++ Neue Autobahngesellschaft +++ Barbara Lux-Krönig
Unabhängig, scharfsinnig, auf den Punkt: der aktuelle Wochenkommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat!
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27.11.2020Unlauterer Wettbewerb mit der E-Prämie +++ Corona - Der Wirbel wirkt weiter! +++ Wunder bleiben aus - die neue Autobahngesellschaft GmbH +++ Schöne Bescherung - Der SteuerLuchs - Barbara Lux-Krönig
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Unlauterer Wettbewerb mit der E-Prämie
Wettbewerb ist die Mutter des Fortschritts, der Innovation. Wie bei jedem Spiel, so gibt es auch für den Wettbewerb Spielregeln. Wir setzen ja auf fairen Wettbewerb. Diese Woche machte der Gründer und Geschäftsführer von Autobund Erich Laube auf rigide Wettbewerbsverzerrungen rund um die E-Mobilität aufmerksam. Laube selbst ist langjährig erfahrener Autohändler in Neuensalz-Plauen und ist mit Autobund in Weischlitz Multimarkenspezialist für EU-Neuwagen, Tageszulassungen und geprüfte Gebrauchtwagen. Dem System Autobund sind über 140 Händler angeschlossen (siehe Abbildung 1 www. autobund.de).
Man rufe die beiden Wettbewerbsgrundsätze Wahrheit und Klarheit auf. Schauen wir Beispiel 1 bei KIA an (Abbildung 2). Die Beyer GmbH ist außer KIA zugleich Renault- und Nissan-Händler. Die hier ausgewählten Händler stehen beispielhaft für viele, die die Spielregeln nicht kennen oder bewusst mit Hintergrund umgehen. Hier wird ein Zoe angeboten für Brutto 23.385 Euro. Ist der Umweltbonus, die Innovationsprämie, die Förderprämie des Bundes (BAFA), die staatliche Förderung bereits abgezogen? Schon die unterschiedlichen Begrifflichkeiten schaffen Verwirrung. Und wo wird dem Kunden mitgeteilt, dass er die Prämie beantragen muss? Das erfährt der Kunde weit unten in der Rubrik Kleingedrucktes! (siehe Abbildung). Das ist keine Preisklarheit! Wenn wie es hier außerdem heißt zzgl. Batteriemiete, so sind die Kosten der Batteriemiete anzugeben. Die Batteriemiete ist Preisbestandteil.
Das Beispiel 3, Skoda - Abbildung 3 - zeigt ebenso, dass der Kaufinteressent wesentliche Angaben im Kleingedruckten suchen muss. Die Prämie muss gesondert beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus etc. Siehe Angaben. Der Kaufinteressent erfährt auch hier erst im Kleingedruckten, dass die Prämie im Preisangebot bereits abgezogen wurde.
Abbildung 4 zeigt weitere Besonderheiten. Wie geht Mobile.de in ihrer Preisbewertung damit um? In diesem Beispiel wird darauf verwiesen, dass keine realistische Preisbewertung möglich ist. Mobile.de ist der Grund dafür angeblich nicht bekannt. Frage im Zweifelsfall nach Unfallschäden oder anstehenden Reparaturen nach. So heißt es da. Bei E-Fahrzeugen ist es die Berücksichtigung der Förderprämie. Das weiß man doch. In anderen Fällen rechnen bei Mobile.de die Algorithmen die E-Prämie mit ein und weisen dann beste Beurteilung zum Preis aus. Auch das ist Wettbewerbsverzerrung, dass diese prämienbereinigten Fahrzeuge in der Börse eine bessere Platzierung erhalten.
Dann ist da noch ein Beispiel mit Kurzzulassung aufgeführt. Glaubt man wirklich, dass dem Kunden klar ist, was damit gemeint ist? Mietwagenmodell! Für Insider klar, aber Preisklarheit ist das nicht.
Wenn nun der ZDK hier von Einzelfällen spricht, dann entspricht das wirklich nicht der Realität. Der ZDK wäre im Interesse eines fairen Wettbewerbs gehalten, eine Praxisbroschüre über die richtige Preisauszeichnung zu publizieren, um seinen Mitgliedern Verhaltenssicherheit zu geben. Nachdem die E-Prämie bis 2025 verlängert wurde, wäre das erst recht sinnvoll, bevor sich Abmahnhaie jeweils die 290 Euro Abmahngebühr etc. abholen.
Abbildung 1: Autobund
Abbildung 2: Der Renault Zoe
Abbildung 3: Der Skoda Citigo
Abbildung 4: Sonderfälle und richtige Preisauszeichnung
Corona - Der Wirbel wirkt weiter!
Der Impfstoff kommt. Licht am Horizont! Drittels Quartal 2021, Corona im Griff? Bis dorthin gilt es weitere Hürden zu nehmen. Auf diesem Wege werden einige Existenzen zerstört, ebenso Motivation, Innenstädte noch leerer? Das Fatale: die Berufsfreiheit geht für zahlreiche „flöten“. Gewiss, der Staat greift mit seinen gestrengen Regelungen - auch über Weihnachten - rigide in die Privatsphäre ein. In bedenklicher Absicht? Die Freiheit braucht aber auf alle Fälle nach Überwindung der Pandemie wieder ihre vielseitigen und wichtigen Spielräume. Was die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am 25.11.2020 beschlossen haben, können sie hier abrufen.
Was die neuen Regelungen für die Autohäuser bedeuten, hat der Kfz-Landesverbandsgeschäftsführer Baden-Württemberg Carsten Beuß so zusammengefasst, wohlwissend, dass es dazu landesspezifische Details gibt:
[...] Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Außerdem mögen sie prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zu Hause" umsetzen zu können. Dass ersteres in Autohäusern und Tankstellen nur begrenzt (z. B. Verwaltung) und letzteres gar nicht umsetzbar sein dürfte, steht wohl außer Frage. (Anmerkung der Redaktion: Von den erforderlichen Fahrzeugzulassungen zum Jahresende ganz zu schweigen.)
[...] Die Anzahl der Kunden, die sich im Verkaufsraum aufhalten dürfen, wurde abhängig von der Fläche verringert. Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung
- mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter insgesamt höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche,
- auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche befindet.
Die Umsetzung dieser weitergehenden Beschränkungen dürfte angesichts vergleichsweise großer Showrooms und relativ geringer Kundendichte in den Autohäusern in den meisten Fällen keine größeren Schwierigkeiten bereiten; kleine Tankstellenshops sollten bei ihren Zutrittsregeln hingegen besondere Sorgfalt walten lassen.
[...] Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Wie dies genau gefasst wird und ob und in welchem Umfang dies Auswirkungen auf Außenbereiche von Autohäusern und Tankstellen hat, muss die kommende Landesverordnung zeigen.
[...] Ab 1. Dezember 2020 gilt:
- Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies betrifft natürlich auch Kundenbereiche von Werkstätten und alle sonstigen öffentlich zugänglichen Innenräume von Betrieben.
- Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
[...] In allen Betrieben ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Diesbezüglich bleibt abzuwarten, wie dies in einer neuen Verordnung umgesetzt wird und wie mit den bestehenden Ausnahmen verfahren wird, z. B. Plexiglasabtrennungen.
[...] Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben geöffnet.
[...] Es wird angestrebt, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne auf im Regelfall zehn Tage zu begrenzen. Insbesondere für Kontaktpersonen von SARS-CoV2-Infizierten heißt das, dass ab 1. Dezember eine kürzere Quarantänezeit von zehn statt bisher 14 Tagen möglich werden könne, wenn ein negativer Test vorliegt.
Wunder bleiben aus - Die neue Autobahngesellschaft GmbH
Trennen wir hier den einen Aspekt, die Verkehrspolitik vom anderen, der praktischen Verkehrsgestaltung. Die Autobahn ist dabei, zum neuen Symbol der Proteste zu werden. Die Grünenvorsitzende Annalena Baerbock, nach der Bundestagswahl 2021 mögliche Vizekanzlerin und Anton Hofreiter als künftiger Bundesverkehrsminister fordern im Rahmen der Verkehrswende, dass vor allem der Autobahnausbau gestoppt wird. Die 13.000 km Autobahn in Deutschland seien ausreichend. Die Bahn müsse gestärkt, bis 2030 Fahrgastverdoppelung und das Fahrrad kommunal freundlich gemacht werden. Gerade für die Winterzeit. Auch der Güterverkehr solle massiv auf die Geleise verlagert werden. Auch das vernimmt man schon seit 20 Jahren. Schließlich saßen die Grünen mit Joschka Fischer schon mal in einer Bundesregierung. Es geht da wenig vorwärts. Zu wenig!
2017 wurde die Autobahn GmbH des Bundes gegründet. Sitz Berlin. Sie soll zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Zentralisierung! Nicht mehr die Bundesländer sollen die Autobahnen planen, bauen, betreiben und erhalten, sondern die neue "Zentrale" mit ihren geplant 13.000 Mitarbeitern. Man erhofft sich davon mehr Effizienz und eine höhere Qualität der Straßen. Soweit die Theorie.
Jetzt fehlen der der neuen Gesellschaft nicht nur zahlreiche Mitarbeiter. Es fehlen Milliarden Euro für den Straßenbau. Über 80 Projekte sind mangels finanzieller Masse gefährdet und weitere 60 können gar nicht mehr realisiert werden. Dann fehlt es der Autobahn GmbH an hoheitlichen Rechten, so dass der winterliche Streu- und Räumdienst u.a. nicht gewährleistet ist. Nun werden Stimmen laut, die die gut gemeinte Reform nach dreijährigem Bemühen bereits als gescheitert charakterisieren. Vermutlich wird man Pläne ändern müssen, aber am Ziel der Zentralisierung, der größeren Gestaltungseinheit mit mehr Effizienz und kürzeren Planungszeiten sollte man festhalten. Die Erlebnisse, wo eine Autofahrt und gute Musik die beste Therapie sind, werden wohl noch seltener werden.
Schöne Bescherung - Der SteuerLuchs - Barbara Lux-Krönig
Auf der AUTOHAUS SommerAkademie haben wir sie verabschiedet. In den "Ruhestand". Barbara Lux-Krönig. Seit 2010 schrieb die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin jeden Mittwoch ihre vielbeachtete Steuerkolumne AUTOHAUS SteuerLuchs. 33 Jahre wirkte sie in der Kanzlei RAW in München und hat neben der laufenden Beratung manches Bankgespräch und gar viele Betriebsprüfungen begleitet. Mich hat nun interessiert, wie ihr der Übergang in die "Neue Welt" in den Herbst des Lebens gelingt. Lux-Krönig: "Anfänglich fühlt man sich wie im Urlaub. Corona hat dann diverse Reisepläne verworfen. Ich habe mich dann meinen Hobbys Sport und der Bergwelt verschrieben. Dennoch, ich vermisse immer wieder 'meine' Mandanten und meine Mitarbeiter. Eben die Arbeit! Dennoch halte ich die Brücke zur Branche über diverse Beiratsmandate. Dafür habe ich jetzt mehr Zeit mich zu engagieren." Ich habe mit ihr separat ein Interview für AUTOHAUS gemacht, wofür ein Beirat im Autohaus Sinn macht. Weitere Informationen unter www. lux-kroenig.de.
Barbara Lux-Krönig
Spruch der Woche:
"Wer weiter denkt, kauft näher ein." (Graffito)
Mit bestem Wunsche für eine lichterreiche wie hoffende Adventszeit
Ihr
Prof. Hannes Brachat
Herausgeber AUTOHAUS
www.brachat.de
Der nächste HB ohne Filter erscheint am 4. Dezember 2020!
Henry