-- Anzeige --

Urteil: Käuferschutz bei Gebrauchtwagen

04.09.2009 15:21 Uhr
Urteil: Käuferschutz bei Gebrauchtwagen
Motorschaden: Bei 100 km/h auf der Autobahn war Schluss.
© Foto: Mercedes

Vertraglicher Gewährleistungsausschluss greift nicht in jedem Fall. Schäden kurz nach dem Kauf müssen vom Verkäufer ersetzt werden.

-- Anzeige --

Tritt bereits kurz nach Übergabe des Fahrzeuges ein Motorschaden auf, so ist der Verkäufer dem Käufer zum Schadenersatz verpflichtet – so das Amtsgericht München (Az.: 251 C 19326/08). Nicht schneller als 100 km/h Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Mercedes SLK 230 Kompressor gekauft. Laut Beschreibung des Verkäufers wies der Pkw einen Kilometerstand von 100.000 auf und befand sich in einem "Superzustand". Nach einer kurzen, im Stadtgebiet durchgeführten Probefahrt, wurde man sich handelseinig. Im Kaufvertrag war von keinen nennenswerten Schäden des Fahrzeugs die Rede. Doch als sich der Kläger mit seinem gerade erst gekauften Auto auf den Heimweg machte, bemerkte er nach knapp 30 Kilometern Autobahnfahrt, dass er auf maximal 100 Kilometer beschleunigen konnte. Kurz bevor der Kläger nach einer Fahrt von rund 500 Kilometern sein Heimatziel erreichte, versagte der Mercedes endgültig seinen Dienst. Das Fahrzeug musste abgeschleppt und anschließend repariert werden. Hinweis auf Gewährleistungsausschluss Die Reparaturkosten in Höhe von 1.040 Euro sowie die Abschleppkosten, eine Nutzungsausfall-Entschädigung und Kosten für einen Sachverständigen verlangte der Kläger von dem Verkäufer des Fahrzeuges. Doch dieser berief sich auf den Kaufvertrag, in welchem jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden war. Im Übrigen bestritt er, dass die Mängel schon beim Verkauf des Fahrzeuges vorhanden waren. Die Sache landete daher vor Gericht. Dort erlitt der Verkäufer eine Niederlage, der, wie sich herausstellte, Autohändler von Beruf ist. Machen sich bereits nach noch nicht einmal 30 Kilometern Fahrt Schäden an einem Fahrzeug bemerkbar, so spricht nach Ansicht des Gerichts der Beweis des ersten Anscheins eindeutig für die Annahme, dass das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer defekt war. In so einem Fall ist es Sache des Verkäufers, den Gegenbeweis dafür anzutreten, dass das Fahrzeug in Ordnung war. Gelingt ihm das nicht, so kann ihn auch ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht retten. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Verkäufer einer arglistigen Täuschung schuldig gemacht, als er den Mercedes "in einem Superzustand" anpries. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund seiner beruflichen Vorkenntnisse als Autoverkäufer. Der Verkäufer wurde zwar nicht zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt. Er musste den Schaden des Käufers jedoch in vollem Umfang ersetzen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. (gm)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.