Als erste Überwachungsorganisation freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger hatte die Gesellschaft Technische Überwachung GmbH, kurz GTÜ, im November 1990 das Prüfmonopol der "Altorganisationen" TÜV und DEKRA durchbrochen und ihre erste Prüfplakette auf das Kennzeichen eines Fahrzeuges geklebt, das zuvor erfolgreich eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO bestanden hatte. Die Liberalisierung schritt zügig voran: Abnahmen für Ein- und Anbauänderungen (§ 19 Abs. 3 StVZO) sowie länger als 18 Monate stillgelegte Fahrzeuge kamen für die "Freiberufler-ÜOs" hinzu. Oldtimer-Begutachtungen zur Erlangung des H-Kennzeichens bzw. des 07-Kennzeichens wurden als weitere "hoheitliche" Aufgaben an die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen mit freiberuflich tätigen Prüfingenieuren vergeben. Technischer Dienst für Gesamtfahrzeuge Das Geschäft wuchs, die GTÜ wurde mit aktuell 13,9 Prozent bzw. 3,5 Millionen HU-Untersuchungsanteil in 2010 zum engsten Verfolger von TÜV und DEKRA. Und sie ist stolz darauf, seit dem Vorjahr auch die Akkreditierung und Anerkennung als Technischer Dienst für Gesamtfahrzeuge zu besitzen. Damit darf sie nach § 13 EG-FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung) komplette Neufahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, Busse, Lkw, Zugmaschinen und Anhänger), die bislang noch nicht im Straßenverkehr zugelassen waren, nach EU-Recht begutachten. Laut Rainer de Biasi ist die GTÜ auf diesem Gebiet auch "sehr erfolgreich unterwegs". Nach rein deutschem Recht wäre dafür eine Beauftragung als Technische Prüfstelle (TP) erforderlich, die derzeit noch dem TÜV (alte Bundesländer) bzw. der DEKRA (neue Bundesländer) vorbehalten ist. Widersinn zwischen europäischem und deutschem Recht Welchen Widersinn das in der Praxis des täglichen Prüfgeschäftes für Rainer de Biasi ergibt, macht er daran fest, dass seine hochqualifizierte Organisation zwar nach EU-Recht als Technischer Dienst ein Komplettfahrzeug, nicht aber "eine simple Räder-Reifen-Kombination an einem bereits zugelassenen Fahrzeug" begutachten dürfen. Der Wegfall des Monopols auf § 19 Abs. 2 und § 21 zu Gunsten der Technischen Dienste oder einer Beauftragung besonders kompetenter freiberuflicher Kfz-Überwachungsorganisationen als TP ist für den GTÜ-Geschäftsführer deshalb "längst überfällig". "In Brüssel gibt es auch für Einzelbegutachtungen und Fahrerlaubnisprüfungen Fürsprecher" Doch damit alleine wird er sich nach eigenem Bekunden nicht zufrieden geben. Auch bei den noch immer existierenden Monopolstrukturen wie zur Fahrerlaubnisprüfung sieht er "keinen Grund, warum wir diese Leistungen nicht ebenfalls anbieten könnten. Im Gegenteil würden es gemäß einer aktuellen Umfrage eine deutliche Mehrheit der Fahrlehrer begrüßen, wenn durch mehr Wettbewerb auch mehr Flexibilität geboten würde". Dabei ginge es der GTÜ nach den Worten ihres Geschäftsführers nicht nur darum, sich über die Qualität abzuheben: "Da machen – und das gilt für die HU in ganz besonderer Weise – alle Organisationen einen hervorragenden Job auf sehr hohem Niveau." Ihm gehe es, so Rainer de Biasi, um die "weichen Faktoren". Die beginnen bei ihm mit kundenfreundlicheren Öffnungszeiten, einer fachkundigen Beratung, bis hin zu schneller verfügbaren Terminen mit Prüfingenieuren, die insgesamt individueller auf ihre Kunden eingehen. Ob Einzelbegutachtungen oder Fahrerlaubnisprüfungen: De Biasi weiß, dass er in Brüssel Fürsprecher hat, "die wir dann nutzen werden, wenn wir in Deutschland keine finden." Den ausführlichen Beitrag zu den Forderungen von GTÜ-Geschäftsführer de Biasi in Sachen Ent-Monopolisierung können Sie in der am Montag erscheinenden Ausgabe des AH-Magazins SchadenBusiness nachlesen. (wkp)
Prüfgeschäft: GTÜ-Chef Rainer de Biasi hält nichts von Monopolen

Gut 20 Jahre nach dem "Fall" der HU-Prüfmonopole und weiter voran schreitender Öffnung des Prüfmarktes für anerkannte Überwachungsorganisationen mit freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen erhebt GTÜ-Chef Rainer de Biasi klare Forderungen: Auch Einzelbegutachtungen und Fahrerlaubnisprüfungen sind zu liberalisieren.