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VDOH-Klage: Opel geht in Berufung

17.12.2021 09:23 Uhr | Lesezeit: 4 min
VDOH-Klage: Opel geht in Berufung
Opel will gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in Berufung gehen.
© Foto: zimmytws/stock.adobe.com

Das Landgericht Frankfurt hat der Klage des Verbandes Deutscher Opel-Händler gegen Opel wegen der "Commercial Policy" stattgegeben. Opel will dagegen in Berufung gehen.

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Opel will gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (AZ: 2-03 O 410/20) von gestern in Berufung gehen. Das Gericht hatte der Klage des Verbands Deutscher Opel-Händler (VDOH) gegen die Margenregelung des Herstellers stattgegeben. "Uns liegt die Entscheidung noch nicht vor. Wir kennen nur den Tenor. Dieser widerspricht aus unserer Sicht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte. Wir sind unverändert von unserer Rechtsposition überzeugt und werden daher gegen die Entscheidung Berufung einlegen, sobald uns diese vorliegt", teilte ein Opel-Sprecher am Abend mit.

VDOH-Vorstand berät am Montag

Am Montag will der Vorstand des VDOH über die Konsequenzen aus dem Urteil und die weitere Vorgehensweise beraten. In einer ersten Reaktion hatte VDOH-Sprecher Peter Müller die Entscheidung so kommentiert: "Wir haben das Vergütungssystem komplett in Frage gestellt und wurden vom Landgericht bestätigt." Auch dem VDOH lag das Urteil aber noch nicht schriftlich vor, weshalb er zu den Details noch keine Auskunft geben konnte.  

Unkalkulierbares Vergütungssystem

Im November 2020 hatte der VDOH im Auftrag seiner Mitglieder Klage gegen die "Commercial Policy" eingereicht. In der "Commercial Policy" ist das Vergütungssystem für Opel-Vertragshändler geregelt. Inhaltlich richtet sich die Klage nach Angaben des Verbands gegen die – so wörtlich – "generelle Ausgestaltung des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem aber gegen die zahlreichen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge".  

Unzulässige Ausgestaltung

"In rechtlicher Hinsicht ist die Klage gestützt auf einen Verstoß gegen Händlervertrags­recht, eine kartellrechtliche Behinderung und auf AGB-Recht", erklärte Rechtsanwalt Uwe Heymann, der auch die Geschäftsstelle des VDOH leitet, anlässlich der Klageeinreichung. Die Commercial Policy 2020 sei dabei zunächst als Beispiel für eine aus Sicht des Verbands unzulässige Ausgestaltung angeführt. Die strittigen Punkte gelten aber auch für das Vergütungssystem 2021 sowie für das anstehende Vergütungssystem für 2022.

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