Die juristische Auseinandersetzung gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals wird voraussichtlich im Sommer 2022 mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Dies teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag mit. In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Anteilseignern, die dem Großaktionär von Volkswagen vorwerfen, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben.
Grund für die lange Pause sind Erweiterungsanträge, zu denen nun beide Seiten Stellung nehmen müssen. Der Zivilsenat verhandelte am Dienstag und Mittwoch in Leinfelden-Echterdingen das Musterverfahren. In ihm sollen dann die Rechtsfragen geklärt werden, die in vielen Verfahren gegen Porsche SE eine Rolle spielen. Diese Entscheidung wird dann die Grundlage für die zahlreichen ruhenden Verfahren sein, in denen Anleger Schadenersatz geltend machen.
Zu klären sein wird vor allem, ob und unter welchen Umständen die PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei VW verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche-SE-Anwalt. Hingegen erklärten die Kläger-Anwälte, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.
Die Kläger argumentieren, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für "offensichtlich unbegründet". Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer, daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.
Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht.