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Keine "arglistige Täuschung" durch Autohaus: VW-Fahrerin scheitert mit Abgas-Klage

28.09.2017 17:54 Uhr
Keine "arglistige Täuschung" durch Autohaus: VW-Fahrerin scheitert mit Abgas-Klage
Tausende Abgas-Klagen beschäftigen derzeit die deutschen Gerichte.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Im Abgas-Skandal sind tausende Klagen an deutschen Gerichten anhängig. Das OLG Koblenz hat nun die Klage einer VW-Fahrerin abgeschmettert und das Autohaus von einer etwaigen Täuschung freigesprochen.

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Im Abgas-Skandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen (Az. 1 U 302/17). Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen anhängig. "Die Welle rollt", sagte OLG-Sprecher Christoph Syrbe. Bundesweit sind im Zusammenhang mit manipulierten Dieselmotoren tausende Klagen erhoben worden. Die Klägerin wollte in dem Koblenzer Berufungsverfahren Verkaufspreis, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW Tiguan in Höhe von insgesamt fast 40.000 Euro erstattet bekommen, weil ihr Dieselmotor von den Abgasmanipulationen des Konzerns betroffen ist.

Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Das rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Autohaus in Heiligenroth im Westerwald hafte nicht für eine etwaige Täuschung durch Volkswagen.

Das OLG schloss sich dem im Einklang mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus auch unter Berufung auf ein Vertrauensverhältnis mit Kunden keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Das Autohaus habe auch ein Software-Update für den Motor angeboten, das die Klägerin aber als unzureichend bezeichnet habe. Das Koblenzer OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre möglich.

VW-Anwälte unter den Beobachtern

An der mündlichen OLG-Verhandlung am 7. September hatten laut Gerichtssprecher Syrbe neben den Rechtsanwälten von Klägerin und beklagtem Autohaus noch weitere Juristen teilgenommen: "VW hat das durch Anwälte beobachten lassen."

Die Klägerin hatte dem Autohaus nur Täuschung vorgeworfen – eine Gewährleistung verlangte sie nicht. Syrbe: "Die interessantere Musik spielt beim Mängelrecht. Da könnten die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Einschätzung höher sein." Landgerichte hätten hier auch schon zugunsten von Klägern entschieden. Damit müssten sich nun die Oberlandesgerichte befassen. Allerdings sind Gewährleistungsrechtsverfahren mit Beweisaufnahme samt Sachverständigen in der Regel weitaus komplexer und teurer als Prozesse um angebliche arglistige Täuschung im Abgasskandal. (dpa)

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KOMMENTARE


UE

29.09.2017 - 10:38 Uhr

Richtig so! Nicht, dass ich die Manipulationen gut heißen würde! Aber dieses Gejaule wegen der angeblich "arglistigen Täuschung" kann ich nicht mehr hören! Wie ich schon mehrfach schrieb: KEINER von diesen Trittbrettfahrern wurde jemals getäuscht! Denn KEINER von diesen Trittbrettfahrern hat sich jemals in einem Verkaufsgespräch nach den relevanten Werten erkundigt. Und die hier genannte Kundin wird sich ebenfalls wohl eher über die Größe des Kofferraumes und die Außenfarbe gesorgt haben als dass sie irgendwelche Abgaswerte interessiert hätten!


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