Neben Handy und Tablet ist auch die Nutzung eines Kfz-Diagnosegeräts am Steuer verboten. Das musste ein Automechaniker vor dem Oberlandesgericht Schleswig erkennen. Der Werkstattmitarbeiter hatte während einer Probefahrt den Fehlerspeicher eines Kunden-Pkw ausgelesen und das nötige Gerät währenddessen in der Hand gehalten. Dabei war er von der Polizei erwischt worden.
Gegen Geldbuße und Punkt wehrte er sich jedoch erfolglos. Das Gericht konnte keinen gravierenden Unterschied zwischen einem Mobiltelefon und dem mit einem Bildschirm ausgerüsteten Diagnose-Werkzeug erkennen. Die Straßenverkehrsordnung wähle bei dem sogenannten "Handyverbot" einen technologieoffenen Ansatz, heißt es in der Begründung. Die Probefahrt mit Diagnosegerät wäre demnach nur im nicht-öffentlichen Bereich erlaubt gewesen. (Az.: II ORbs 15/23)