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Falsche Beratung in der Werkstatt: Entschädigung für Nutzungsausfall

18.07.2014 10:04 Uhr
Tipp der Tester: Gebrauchtwagen sollte man vorm Kauf von Profis checken lassen.
Eine Werkstatt kann für falsche Ratschläge haftbar gemacht werden.
© Foto: ZDK

Wenn die Kfz-Werkstatt davon abrät, ein Auto weiter zu nutzen, lässt man es besser stehen. Was aber, wenn der Mechaniker unrecht hatte? Das OLG Oldenburg hat jetzt einer Halterin Schadenersatz zugesprochen.

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Bezeichnet eine Kfz-Werkstatt ein Auto fälschlicherweise als kaputt und rät von der Weiterfahrt ab, steht dem Halter unter Umständen ein Schadenersatz zu. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg eine Kfz-Werkstatt zur Zahlung eines Nutzungsausfalls in Höhe von 6.250 Euro verurteilt.

In dem Fall ging es um einen gebrauchten VW Transporter, der wegen Ölverlustes in einer Kfz-Werkstatt vorgeführt wurde. Der Mechaniker vermutete einen Motor- oder Getriebeschaden und riet von der weiteren Nutzung des Fahrzeugs ab. Die Halterin klagte daraufhin gegen den Verkäufer – einen anderen Betrieb – und ließ währenddessen ihr Fahrzeug für 197 Tage stehen.

Bei einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kam allerdings heraus, dass an dem Transporter kein Motorschaden vorlag. Bei dem Ölaustritt handelte es sich lediglich um sogenannte "Motorschwitzen", das mit geringem Aufwand abgestellt werden kann.

Die Halterin klagte daraufhin gegen die Werkstatt, die sie falsch beraten hatte. Und sie bekam Recht. Allerdings kürzte das OLG laut dem Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) die geforderte Summe von 12.000 Euro auf gut die Hälfte  (Az.: 1 U 132/13). (sp-x)

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KOMMENTARE


A.Schmu

18.07.2014 - 13:30 Uhr

Am besten jeden Kunden Bei Eintritt in den Laden ein Formular unterschreiben, ähnlich dem vor einer Op im Krankenhaus. Das soll nich tüber die vermeintliche Fehldiagnose hinwegtösten, aber die Frage des Kunden war 100%ig: kann ich damit noch fahren. Hätte er ja gesagt und wäre tatsächlich ein Motorschaden o.ä. eingetreten, haftet er genauso.... was für eine Welt


UE

18.07.2014 - 13:37 Uhr

Na wunderbar. Hätte die Werkstatt gesagt: Fahren sie ruhig weiter und der Motor wäre geplatzt, dann wäre die Werkstatt ebenfalls "dran" gewesen.Hier ergibt sich doch eine wunderbare Sparmöglichkeit: Man erlässt einfach ein Gesetz, in dem die Werkstatt dazu verpflichtet wird, den Schaden gleich kostenlos zu reparieren. Dann spart man sich wenigstens die Gerichtskosten.Kann man denn heute keinem Kunden mehr auch nur IRGENDETWAS raten, ohne das man gleich verklagt wird?Und dann wundern sich die Kunden, wenn sie keine konkreten Informationen mehr bekommen!Da kann ich nur sagen: SELBST SCHULD!


Hans Sachs

18.07.2014 - 16:00 Uhr

Kaum zu glauben: Hätte der Mechaniker nichts gesagt und der Motor wäre geplatzt, wäre er wiederum in Anspruch genommen worden. Wer kann nur solch einen Müll entscheiden. Letztendlich hat doch die Werkstatt der Kundin die Nutzung sicherlich nicht untersagt!


Michael Kühn

18.07.2014 - 22:02 Uhr

Ich kenne das Thema 'NUTZUNGSAUSFALL' seit über 30 J. aus dem Unfallgeschäft mit Ersatzwagen sowie zeitweisendem Verzicht auf die "uneingeschränkte" Mobilität und kann nur sagen, dass ich viele ersatzpflichtige Versicherungen in die Knie zwingen konnte... - ABER: wie schaute es aus, bei z.B. unklaren Gegebenheiten ? Da gab es dann Gerichtsprozesse mit Gutachten und Gegengutachten, weil eben nicht jeder Sachverhalt sofort erkennbar war, mit seinen möglichen Folgeerscheinungen... Man sprach von entdecken Schäden, die erst nach der Demontage und vorher keinesfalls annähernd im Focus standen... und die Werkstätten, sowie Sachverständigen hatten ein großes u. bekanntes Problem" zu lösen; Soll heißen: Wer heute noch daran glaubt, dass ein einmaliger Sichtkontakt, eine komplette Diagnose ersetzen kann, dem sollte kein Gericht recht geben !!! - Das ist ein generelles Problem unserer Rechtssprechung, dass Gerichte, ohne den "blassen Dunst vom Schimmer einer Ahnung" zu haben, glauben, ein gerechtes Urteil fällen zu können !!! Den Schaden, den diese nachhaltig anrichten, kostet sie zumindest persönlich nix... Grüßle zum Woed. MK -- (Der Vergleich mit einer "OP" ist einfach KLASSE.)


R.Jankowski

19.07.2014 - 08:38 Uhr

Seltsame Einstellung meiner Vorposter. Warum fährt man denn in eine Werkstatt? Doch sicher nicht um eine falsche Diagnose zu erhalten! Auf eine kompetente Werkstatt sollte man sich schließlich verlassen können. Hätte der Mechaniker das Fahrzeug wie der Gutachter untersucht, was man eigentlich verlangen kann, dann wäre der Schaden auch richtig erkannt worden. Somit ist dieses Urteil völlig in Ordnung.


ThomasF

20.07.2014 - 00:04 Uhr

Warum geht die Kundin mit Ihrer Frage nicht direkt zum Verkäufer?Streitsüchtiges Pack ...Solche Leute müssten öffentlich gemacht werden und von jeder Werkstatt abgelehnt werden.


JB

20.07.2014 - 22:04 Uhr

Es gibt ein Unterschied zwischen Raten und beraten. Es ist richtig dass eine Werkstatt eine korrekte Diagnose abgeben soll allerdings nicht sofort und ohne eingehende Analyse. Hätte der Mechaniker eine vernünftige Diagnose erstellt wäre das nicht passiert. Das nenne ich einen schnellschuss der gewaltig nach hinten gegangen ist!


A. Aslau

21.07.2014 - 15:57 Uhr

@R.JankowskiWas Sie schreiben ist Humbug. Zwischen einer kurzen, unentgeltlichen Besichtigung und einer konkreten Schadensdiagnose liegen idR mehrere hundert Euro, die vom Auftraggeber - in diesem Falle dem Fahrer - zu zahlen sind. Zahlen wollen die wenigsten dafür.Leider gibt es noch immer Zeitgenossen die meinen, eine Diagnose könnte durch "handauflegen" effizient, sicher und unentgeldlich geschehen.Bei uns im Hause klare Regelung: erste Diagnose mittels Testgerät ist zu bezahlen. Gibt es begründeten Anlass einer konkreteren Spur zum Problem, ist der nächste Arbeitsauftrag zu unterschreiben.Ohne Auftrag - keine Diagnose, keine Info.Umsonst ist der Tod - und der kostet immerhin das Leben.......Im übrigen sind zum o.g. Fall viel zu wenige Details bekannt, als das erklärt werden kann, warum das Fahrzeug nahezu 200 Tage ohne weitere Klärung gestanden hat. Das Urteil selbst ist an lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.


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