Die Bundesregierung hat mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise weitere Unterstützung im Rahmen von Sonderkrediten zugesagt. Das sind die Eckpunkte des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern.
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen jetzt den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Eckpunkte:
=> Förderkredit für Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen) und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Mieten, Gehälter oder Warenlager, etc.)
=> für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
=> Maximaler Kreditbetrag, bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
=> bis zu zehn Jahre Laufzeit, auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
=> 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
=> keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse
=> im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 muss ein Gewinn erzielt worden sein
Ab dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit über die Sparkasse oder Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/
Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.