Gemäß dem Beschluss soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro angehoben werden und die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro pro Monat auf 520 Euro monatlich steigen. Zudem wird die Minijob-Grenze dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Zugleich wird auch die Midijob-Grenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ab Oktober von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
Neuregelungen ab 1. Oktober 2022:
- Mindestlohn zwölfEuro pro Stunde
- Minijobgrenze 520 Euro monatlich
- Midijobgrenze 1.600 Euro monatlich
Hinweis:
Zum 1. Januar 2022 war der Mindestlohn bereits auf 9,82 Euro gestiegen, zum 1. Juli 2022 wird er nochmals auf 10,45 Euro angehoben.