Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Kaufprämie für Elektroautos, der sogenannte Umweltbonus, der zur Hälfte vom Bund und Industrie finanziert wird, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird. Ursprünglich war eine Förderung nur bis zum 30. Juni 2019 vorgesehen.
Folgende Regelungen beinhaltet die Förderrichtlinie:
=> Förderfähig ist der Erwerb, d.h. Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug)
=> Ausschließlich die Elektrofahrzeuge, die auf der Liste des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bafa.de/umweltbonus) gelistet sind, sind förderungsfähig
=> Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen werden und mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben
=> Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über www.bafa.de/umweltbonus
=> 4.000 Euro Umweltbonus für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
=> 3.000 Euro Umweltbonus für Plug-In Hybrid Fahrzeuge (nicht mehr als 50 g CO2-Emission pro Kilometer)
=> Das zu fördernde Fahrzeug darf einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 60.000 Euro (71.400 Euro brutto) nicht überschreiten
=> Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird
=> 600 Millionen Euro Bundesmittel stehen bis zu einer vollständigen Auszahlung zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung, längstens besteht der Förderungstopf jedoch bis zum 31.Dezember 2020
=> Neu ist die pauschale Förderung mit 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen
Zum 31. Mai 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium auch eine Zwischenbilanz zur bisherigen Förderung herausgegeben. Demnach wurden insgesamt 120.071 Fahrzeuge gefördert, darunter 79.200 reine Batterieelektrofahrzeuge, 40.802 Plug-In Hybride und 69 Brennstoffzellenfahrzeuge. Von dem Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen, ist man derzeit aber noch weit entfernt.
Hinweis:
Auf Grund der aktuellen Klimadiskussion ist es sicherlich begrüßenswert, dass die Förderung von Elektrofahrzeugen bis Ende 2020 verlängert wird. Beachtet man aber andere rechtliche und tatsächliche Hürden wie etwa den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder den Einbau von Ladestationen in Gemeinschaftstiefgaragen (WEG) könnte die Politik noch viel mehr unternehmen.