Wir haben darüber berichtet, dass das Wachstumschancengesetz (quasi ein Jahressteuergesetz 2023) nach einem langwierigen Verfahren im Vermittlungsausschuss erst am 27.03.2024 verkündet wurde. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen fachlich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Das BMF hebt inhaltlich insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche hervor:
- Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
- Gesetzliche Verstetigung der 150-EUR-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
- Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
- Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von 5 auf 10 Jahre
- Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
- Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
- Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
- Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO)
- Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Abs. 6 und der §§ 13d und 28 Abs. 3 ErbStG
- Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG
- Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken
- Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 Satz 4 UStG)
- Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG)
- Änderungen bei der Biersteuer (§ 29 Abs. 2 BierStG, §§ 41, 51 BierStV)
- Steuerbefreiung der Entgelte des Reisesicherungsfonds (§ 7a RSG)
Hinweis:
Im Wachstumschancengesetz wurden leider einige für die Steuerpflichtigen relevante Steuererleichterungen nicht umgesetzt, diese sucht man auch vergeblich im Referentenentwurf der Jahressteuergesetzes 2024. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, ob diesmal das Gesetzgebungsverfahren etwas einfacher verläuft.