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AUTOHAUS SteuerLuchs: Änderungen bei der Abrechnung von Amazon gegenüber Amazon-Verkäufern

03.07.2024 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Änderungen bei der Abrechnung von Amazon gegenüber Amazon-Verkäufern
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Ab 1. August 2024 wird Amazon seine Abrechnung gegenüber den Händlern ändern, die über den Marktplatz verkaufen. Dies hat auch Folgen für Umsatzsteuer.

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Ab 1. August 2024 wird auf Seiten von Amazon eine andere luxemburgische Gesellschaft Vertragspartner für die deutschen (und andere europäische) Händler werden. Bislang wurden die Verkaufsgebühren der luxemburgischen Gesellschaft gegenüber den deutschen Händlern "ganz normal" unter Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens abgerechnet.

Die neue luxemburgische Gesellschaft hat jedoch in verschiedenen Ländern (inklusive Deutschland) Niederlassungen. Daher werden zukünftig die Rechnungen von den jeweiligen Niederlassungen ausgestellt. Das heißt: Deutsche Händler erhalten damit von Amazon zukünftig Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer

Insofern müssen sich deutsche Amazon-Händler auf geänderte Buchungen beim Rechnungseingang einstellen. Zusätzlich kann es gegebenenfalls zu einer gestiegenen Liquiditätsbelastung kommen, da Amazon für seine Gebühren zukünftig einen Brutto- statt Nettobetrag einbehält.

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