Umweltplakette / Freie Wahl beim Einkauf der Plaketten und maschinelle Eindrucke des Kennzeichnes erlaubt
Streitfrage
AU-Werkstätten sollen irritiert sein. Der Grund sind Veröffentlichungen und Rundschreiben, die den Kauf, die Beschriftung und Wertstellung von Feinstaub-Plaketten beinhalten. Darin soll behauptet werden, dass der Eindruck von Kennzeichen mit Hilfe von Druckern nicht den rechtlichen Anforderungen genüge. Nur der Eintrag mit dem von der Innung angebotenen lichtechten Stift sei zulässig. Außerdem wird die Wertstellung der Plaketten per Siegeleindruck durch den Hersteller als nicht statthaft beschrieben. Nur das Prüfsiegel der Innungen entspreche den Rechtsvorschriften.
Auch per Drucker
Offensichtlich nicht ganz korrekt, wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundeskartellamt bestätigen. "Das Bundeskartellamt hat dem ZDK vor einigen Monaten…
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