Teile & Zubehör: Inventur ohne Bestandsdifferenzen
Bestandsmanagement Teile & Zubehör, Folge 3: Führen Sie die Inventur ordnungsgemäß durch und vermeiden Sie Bestandsdifferenzen.
Nach § 240 Abs. 1 und 2 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Diese handelsrechtliche Verpflichtung wird durch § 140 AO (Abgabenordnung) in das Steuerrecht übernommen und durch § 141 AO auf einen größeren Personenkreis ausgedehnt. Ein Inventar ist ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art, Menge und Wert einzeln aufgezeichnet sind. Um ein solches Verzeichnis aufstellen zu können, ist es notwendig, zuvor die Bestände aufzunehmen, d. h. eine Inventur durchzuführen.
Inventur ist Chefsache!
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Durchführung der Inventur ist Chefsache und nicht die alleinige Verantwortung des Teiledienstleiters oder Teileverantwortlichen! Ihn haben Kolleginnen und Kollegen des Autohauses aktiv zu unterstützen…
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