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HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Jetzt ist es amtlich

06.02.2017 10:33 Uhr
Scheinwerferprüfung
Die Verschiebung für die Anwendung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ist nun im Verkehrsblatt veröffentlicht und somit amtlich.
© Foto: Hella Gutmann Solutions

Bislang stand die offizielle Bestätigung des BMVI zur Verschiebung der Anwendung der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie aus. Nun wurde diese im Verkehrsblatt 2/2017 veröffentlicht.

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Die Anwendung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie wurde um ein Jahr verschoben. Bislang stand die offizielle Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) noch aus. Im Verkehrsblatt 2/2017 vom 31. Januar 2017, Nr. 11 wurde diese Änderung nun veröffentlicht. Dabei wird der Punkt 1 "Anwendung, Übergangsbestimmungen" der ursprünglichen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie vom 20. Februar 2014 entsprechend angepasst: "… Die Richtlinie ist spätestens ab dem 01.01.2018 an Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer anzuwenden…."

Damit haben Werkstätten, die ihr Scheinwerfereinstellprüfsystem noch nicht den Vorgabe der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie angepasst haben, ein Jahr länger Bestandsschutz.
Die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" war 2014 notwendig geworden, um die gesetzlichen Vorschriften an den technischen Fortschritt anzupassen. (vg)

Der komplette Auszug aus dem Verkehrsblatt 2/2017 "Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" drucken wir in AUTOHAUS 4/2017 ab, das am 20. Februar 2017 erscheint.

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