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GVA: Leuchtmittel ohne Bauartgenehmigung

15.02.2016 09:01 Uhr
GVA: Leuchtmittel ohne Bauartgenehmigung
Seriöse Hersteller investieren Know-how und Geld, um das amtliche Prüfzeichen für ihre Podukte zu erhalten.
© Foto: Philips

Der GVA warnt vor dem Vertrieb und Handel von Leuchten ohne eine E-Kennzeichnung in Internetshops. Diese verstoßen gegen geltendes Recht und gegen die Verkehrssicherheit.

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Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) warnt vor dem Vertrieb und der Verwendung von Leuchten ohne entsprechende E-Kennzeichnung. Internetshops hätten jüngst vermehrt diese Leuchtmittel angeboten, heißt es in einer Mitteilung vom Montag. Damit verstoße man gegen geltendes Recht sowie gegen die Verkehrssicherheit.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeugteile, die einer Bauartgenehmigungspflicht unterfallen, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie nach einer technischen Prüfung mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Seriöse Hersteller investieren viel technisches Know-how und Geld, um das amtliche Prüfzeichen für ihre Produkte zu erhalten und damit deren Verkehrssicherheit nachzuweisen. Im Internet werden Werkstätten und Verbrauchern aber immer öfter Teile ohne Bauartgenehmigung und vorgeschriebene Kennzeichnung angeboten.

GVA-Präsident Hartmut Röhl erklärte zu den Gefahren: "Den Autofahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie zum einen riskieren, sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr zu bringen, und zum anderen, dass bei der Verwendung nicht bauartgenehmigter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann. Das kann zum Beispiel verheerende Konsequenzen für den Autofahrer etwa bei Unfällen und der nachfolgenden Aufarbeitung und Regulierung nach sich ziehen." (AH)

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