Mit der DGUV-Information 209-093 liegt nun eine neue Version zur Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen vor. So wird unter anderem beschrieben, wie Kfz-Werkstätten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf des Personals für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann, heißt es in der Mitteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Die Information wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit dem ZDK unter Einbeziehung von Automobilherstellern und
-importeuren und weiteren Verbänden erarbeitet. "Durch die Beteiligung des ZDK konnte erreicht werden, dass die Anforderungen von Kfz-Werkstätten umfassend berücksichtigt und weiter konkretisiert wurden", erklärte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
Wie der ZDK weiter mitteilt, bleiben die bereits erworbenen Qualifikationen nach der DGUV-Information 200-005 weiterhin gültig. Bis Mitte 2021 seien bereits bundesweit über 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kfz-Betrieben nach diesem Konzept qualifiziert worden. Der bisherige Fachkundige für HV-eigensichere Systeme entspreche demnach der neu eingeführten Fachkundigen Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) nach der DGUV-Information 209-093.
Im Vergleich zur letzten Version der Regelung aus dem Jahr 2012 sei nun der Anwendungsbereich weiter konkretisiert worden. Demnach gelte das Stufenmodell für Qualifizierungsmaßnahmen jetzt auch im Servicebereich, hieß es.