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Abgasuntersuchung: Doppelprüfung für AU-Geräte soll fallen

09.07.2021 15:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abgasuntersuchung; AU; Abgasmessgerät; AU-Gerät
Wer in seiner Werkstatt die AU anbieten will braucht dafür bisher ein Abgasmessgerät, das sowohl geeicht als auch kalibriert ist. Weil beides im Grunde auf das selbe hinausläuft, haben sich Branchenvertreter seit Jahren für eine Abschaffung der Doppelprüfung stark gemacht.
© Foto: ProMotor/T.Volz

Bisher mussten Werkstätten und Autohäuser ihre Abgasmessgeräte jedes Jahr sowohl eichen als auch kalibrieren lassen. Ersteres soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts künftig entfallen.

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Das Bundeskabinett hat den Weg für ein Ende der Doppelprüfung aus Eichung und Kalibrierung bei Messgeräten zur Abgasuntersuchung freigemacht. In seiner Sitzung am 7. Juli beschloss das Kabinett dazu den "Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung". Darin wird neben einigen anderen Regelungen, die etwa den Energiebereich oder Warmwasserzähler betreffen, auch eine Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte beschlossen. Künftig soll nur noch das Inverkehrbringen der Messgeräte dem Mess- und Eichrecht unterliegen. Die Verwendung der Geräte bei der Fahrzeugüberwachung würde dadurch nur noch unter das Verkehrsrecht fallen. In der Praxis bedeutet das: Die jährliche Eichpflicht für die Geräte entfällt.

Voraussetzung dafür, dass die Verordnung in Kraft tritt, ist allerdings die Zustimmung der Länder. Die geänderte Verordnung liegt darum jetzt beim Bundesrat. Dort soll sie in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Rund 100.000 Messgeräte in Deutschland betroffen

Wer bis dato eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dazu Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. Nach Auskunft des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewebe (ZDK) betrifft diese Doppelprüfung allein in den 35.000 anerkannten AU-Werkstätten rund 65.000 bis 70.000 Messgeräte. Hinzu kämen rund 30.000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut ZDK führt das zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.

Das Kfz-Gewerbe und sämtliche in Deutschland aktiven Prüforganisationen haben sich deshalb bereits seit Jahren unisono für die nun beschlossene Abschaffung dieser Doppelprüfung stark gemacht. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk bezeichnete den Beschluss in einer Mitteilung des Verbandes daher auch als "Ergebnis jahrelanger intensiver politischer Verbandsarbeit" und wichtigen "Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung". "An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass wir oft einen langen Atem haben müssen, um ans Ziel zu kommen", kommentierte Hülsdonk.

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