Jedes moderne Fahrzeug produziert eine Unmenge an Daten – Tendenz stark steigend. Ein großer Teil davon ist für Wartung, Reparatur und Fahrzeugüberwachung zwingend erforderlich. Der Zugang zu diesen Daten ist daher sowohl für den automobilen Aftermarket als auch Überwachungsorganisationen überlebenswichtig. Doch wie sollte der Zugang zu den Fahrzeugdaten aussehen und wie sollen die Marktteilnehmer die Daten künftig für ihre Geschäftsmodelle nutzen können? Diesen Fragen widmete sich kürzlich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in seinem 14. Berliner Automobildialog.
Moderiert von Christoph Konrad und Alex Jan Erdmann vom ZDK-Hauptstadtbüro, gingen vier Experten auf verschiedene Aspekte der Thematik ein. Einer von ihnen war der EU-Parlamentarier Ismail Ertug. Der SPD-Politiker wies darauf hin, dass das europäische Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes auch für den Datenaustausch mit sektorübergreifenden Standards gelten müsse. Im Vordergrund müsse zudem die Datensicherheit stehen. Daneben dürfe die Datenhoheit nicht bei nur einem Sektor liegen. Ertug ermunterte den ZDK zudem, seine Positionen bei den Verantwortlichen in Brüssel einzubringen. Bis es zu einer Regelung – etwa in Form einer EU-Verordnung kommt, werde es aber wohl noch ein bis zwei Jahre dauern.
Der Kunde soll die Datenhoheit haben
Ein weiterer Gesprächspartner im Expertendialog war Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Er machte sich dafür stark, dass die Kunden die Datenhoheit haben und entscheiden sollten, wer auf ihre Fahrzeugdaten zugreifen dürfe. Um einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, müssten aber alle Akteure einen gleichberechtigten Zugang zu den Daten haben. In diese Kerbe schlug auch Fred Blüthner von der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH. Ihn trieb in diesem Zusammenhang vor allem das Thema Fahrzeugüberwachung um. Denn Dekra, GTÜ, KÜS und die TÜV könnten ihren hoheitlichen Aufgaben – etwa der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen – nur dann nachkommen, wenn diese Zugang zu den Fahrzeugdaten hätten.
Alexander Barthel vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schließlich forderte, dass die Hersteller intelligenter Geräte und Systeme, etwa für Anwendungen im "smart home" keinen "Daten-Bypass" am Handwerk vorbei direkt zum Kunden legen dürfen. Hier gebe es ungeklärte Sachverhalte im aktuellen Wettbewerbsrecht, die nach Ansicht des ZDH durch die anstehende 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt werden sollten. (aw)