Moderne Fahrzeuge haben mittlerweile alle Touchscreen-Displays, die immer größer werden. Sie geben eine Menge Informationen und können so im Alltag auch stark ablenken. Gleichzeitig werden immer mehr Funktionen - von der Fahrzeugbedienung über das Infotainment bis hin zur Navigation - in einer zentralen Steuereinheit auf der Mittelkonsole zusammengeführt. Früher waren Schalter und Tasten im Fahrzeug fest mit bestimmten Funktionen verbunden: Die Sitzheizung, die Klimaanlage, das Autoradio - alles konnte im Zweifelsfall ertastet werden, ohne den Blick von der Straße abzuwenden. Heutzutage gestaltet sich die Bedienung verschiedener Funktionen über ein Display mit Touchscreen jedoch anders.
Um zur gewünschten Funktion zu gelangen, gilt es in der Regel, sich zunächst durch ein Navigationsmenü hindurchzuklicken. „Die Crux dabei ist: Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss dazu den Blick vom Geschehen im Straßenverkehr abwenden und die Aufmerksamkeit der Bedienung des Displays widmen. Und das kann hochgefährlich werden“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Denn während der Blick auf das Display wandert, wird die Strecke im Blindflug zurückgelegt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind das pro Sekunde knappe 14 Meter, auf der Autobahn bei 120 km/h in einer Sekunde sogar rund 33 Meter.
Gesetz: Wann elektronische Geräte benutzt werden dürfen
Und was sagt das Gesetz eigentlich über die Nutzung elektronischer Geräte oder Displays während der Fahrt? § 23 (1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass der Fahrzeuglenker während des Fahrens "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen [darf], wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteu- erung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."
Die Allianz hat in ihrer Studie "Ablenkung und moderne Technik" aus dem letzten Jahr herausgearbeitet, dass die Ablenkung der Fahrer durch moderne Technologien - einschließlich der Nutzung von Handys während der Fahrt - deutlich zugenommen hat. Seit 2021 erfasst die Polizei übrigens auch die Kategorie "Ablenkung" in ihren Unfallberichten. Diese Zahlen spiegeln sich auch in den offiziellen deutschen Statistiken wider. Im Jahr 2021 wurden laut Statistischem Bundesamt 8.233 Personen bei Unfällen verletzt, bei denen Ablenkung eine Rolle spielte - 117 Personen starben, was fast fünf Prozent aller Verkehrstoten (2.562) entspricht. Für Jörg Kubitzki, den Autor der Studie und Sicherheitsforscher im Allianzzentrum für Technik, bestätigt sich damit erstmals in Deutschland, dass Ablenkung heute die am meisten unterschätzte Unfallursache auf unseren Straßen ist.