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Recht und Unfallprävention: Rückfahrkamera entbindet Fahrer nicht von seiner Sicherungspflicht

12.11.2013 10:28 Uhr
Von der rechtlichen Seite her eindeutig geregelt: Assistenzsysteme entbinden Autofahrer nicht von ihrer Verantwortung im Straßenverkehr.
© Foto: ©Stefan Germer/ www.fotolia.com

Beim Rückwärtsfahren per Bildschirm beobachten, was hinter dem Fahrzeug passiert und wie man fahren kann, ist stark in Mode gekommen. Auf die Kamera-Anzeige alleine sollte man sich aber tunlichst nicht verlassen, raten die Sachverständigen der DEKRA. Denn ein Assistenzsystem übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung für Unfälle.

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"Wer beim Rückwärtsfahren mit dem Auto eine Rückfahrkamera benutzt, darf dabei
nicht nur auf den Bildschirm im Armaturenbereich schauen": Die Sachverständigen der
DEKRA Automobil GmbH machen aktuell darauf aufmerksam, dass der Fahrer insbesondere beim Rückwärtsfahren "eine permanente Sicherungspflicht in alle Richtungen" hat. Dies gehe aus Paragraf 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung hervor. 

Monitoranzeige kann zu Fehleinschätzung führen

Der Monitor der Rückfahrkamera, der den Rückraum des Fahrzeuges anzeigt, biete zwar eine wichtige Assistenzfunktion des Fahrers beim Rückwärtsrangieren. Das Bild auf dem Monitor könne den Bereich hinter dem Fahrzeug aber stark verzerrt darstellen. So erscheine das Platzangebot hinter dem Fahrzeug oft um ein Vielfaches größer als es tatsächlich ist. Grund dafür sind die weitwinkelähnlichen Systeme, welche in der Regel darauf ausgelegt sind, einen möglichst großen "Raum" hinter dem Fahrzeug zu erfassen, um dem Fahrer dadurch idealerweise jedwedes Hindernis mit anzuzeigen. 

Rechtliche Verantwortung bleibt beim Fahrer

"Nach wie vor notwendig" ist es deshalb laut DEKRA, beim Rückwärtsfahren auch das Umfeld des Fahrzeuges zu beobachten, um andere nicht zu gefährden oder gar einen Unfall zu verursachen. Kurzum: Der bereits in der Fahrschule geübte "Schulterblick", idealerweise beim Rückwärtsfahren nach hinten, links und auch rechts angewandt, sollte vom Fahrer nicht aufgrund des bequemeren Blicks in den Monitor aufgegeben werden! Eine Rückfahrkamera bleibt im Falle eines Unfalles am Ende vor Gericht eben letztlich doch "nur" ein Assistenzsystem – und übernimmt nicht stellvertretend die rechtliche Verantwortung für Schäden. (wkp)

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