Nach einem schadenreichen ersten Halbjahr 2024 rechnen die Versicherer für das gesamte Jahr mit Naturgefahrenschäden von mindestens sieben Milliarden Euro. "Aufgrund der bisherigen Schäden gehen wir davon aus, dass die Naturgefahrenbilanz 2024 insgesamt überdurchschnittlich ausfällt", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am vergangenen Mittwoch in Berlin. Und es könnte noch deutlich teurer werden: Kommt es in den nächsten Wochen und Monaten zusätzlich zu schweren Herbst- und Winterstürmen, werden die Gesamtschäden nach Einschätzung Asmussens sogar den aktuell prognostizierten Schadenaufwand noch übertreffen.
Fast vier Milliarden Euro Schaden bereits im 1. Halbjahr
Im vergangenen Jahr hatten Wetterextreme wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen versicherte Schäden von 4,9 Milliarden Euro verursacht. Das entspricht in etwa dem langjährigen Durchschnitt der letzten 51 Jahre, in denen es seit 1973 zu versicherten Schäden von knapp 239 Milliarden Euro (Ø ca. 4,7 Mrd. Euro p.a.) gekommen war. Alleine für die ersten sechs Monate 2024 bilanziert der GDV dagegen bereits Naturgefahrenschäden in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Erfasst wurden dabei Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen.
Die Halbjahresbilanz zeigt, dass rund 2,7 Milliarden Euro versicherter Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen sowie 800 Millionen Euro durch Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden entstanden sind. Weitere 400 Millionen Euro gehen auf Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen an Kraftfahrzeugen zurück.
Das erste Halbjahr 2024 war vor allem durch schwere Hochwasser gekennzeichnet. Allein im Juni sind in Süddeutschland versicherte Schäden von insgesamt zwei Milliarden Euro entstanden. Bereits an Pfingsten waren das Saarland und Rheinland-Pfalz mit rund 200 Millionen Euro betroffen.
Ohne Prävention Massierung von Schäden
Der GDV erneuert vor dem Hintergrund der Halbjahresbilanz seine Forderung, verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu ergreifen. "Wir brauchen bundesweit einheitliche Vorgaben, wie und wo in Gefahrengebieten gebaut werden darf. Unverständlich ist es, dass es bislang keinen konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten gibt", so Asmussen. Notwendig sei eine zügige Anpassung des Baurechts, aber auch eine deutliche Verringerung der Flächenversiegelung. Passiere weiterhin nichts, sei zu befürchten, dass sich "ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt und die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlastet werden".
Elementarschäden immer noch unterschätzt
Obwohl es ein großes Angebot am Markt gibt, ist aktuell nur gut die Hälfte der Gebäude in Deutschland umfassend mit einer Elementarschadenversicherung gegen alle Naturgefahren geschützt. Bei Neuverträgen bieten die Versicherer die Wohngebäudeversicherung inzwischen mit Elementarschutz an. Immobilienbesitzer, die auf diesen Schutz verzichten wollen, müssen ihn aktiv abwählen. Viele Hausbesitzer unterschätzen aber die Gefahr, die von Starkregen und Überschwemmungen ausgeht.
Zur Einschätzung des eigenen Risikos bietet der GDV den "Hochwasser-Check" an und stellt Immobilienbesitzern und Mietern wichtige Informationen zur Gefährdung durch Flusshochwasser und Starkregen zur Verfügung.