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HU bei Sonderfahrzeugen: Verkehrssicherheit für Retter und Helfer

21.10.2024 06:29 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Bei jeder HU an Sonderfahrzeugen geht es nicht ausschließlich "nur" um Verkehrssicherheit, sondern auch um die Prüfung und Einhaltung von Arbeitssicherheitsbelangen.
© Foto: GTÜ

Vom Löschfahrzeug bis zum Mobilkran: Auch bei Sonderfahrzeugen gilt die Hauptuntersuchung zuallererst der Verkehrssicherheit. Die Sondertechnik wird zusätzlich hinsichtlich der Arbeitssicherheit geprüft. Ausnahmeregelungen gibt es allerdings bei HU-Fristen von Feuerwehrfahrzeugen.

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Sonderfahrzeuge faszinieren mit ihrer oft sehr komplexen und individuellen Technik. Zu der Kategorie gehören beispielsweise Feuerwehrautos, Spezialfahrzeuge von Kommunalbetrieben wie Müllabfuhr und Kanalreinigung, Baumaschinen und große Mobilkrane. Technisch sind diese Nutzfahrzeuge außergewöhnlich. Aber es gibt eine Parallele zu jedem anderen schweren Nutzfahrzeug: Sie müssen regelmäßig Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung absolvieren. "Geprüft wird dabei nach den gängigen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften", erklärt Marc Zentgraf von der GTÜ-Akademie. Der Prüfingenieur und Akademie-Referent hat vor einem Jahr die Fachgruppenleitung der GTÜ-Akademie mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge übernommen.

Die Prüfingenieure führen die üblichen Sicht-, Funktions-, Zustands- und Wirkungsprüfungen durch. Dabei kontrollieren sie insbesondere Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtungsanlage sowie andere sicherheitsrelevante Systeme und Ausstattungskomponenten. Einige Bestandteile der Sondertechnik werden ebenfalls geprüft, beispielsweise die Zulässigkeit von gelben oder blauen Rundumkennleuchten.

Üblicherweise gelten auch dieselben Fristen wie bei konventionellen Nutzfahrzeugen: Über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist die erste HU nach 12 Monaten fällig. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 7,5 Tonnen und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse größer 10 Tonnen und einer Geschwindigkeit größer 40 km/h, kommt dann noch die Sicherheitsprüfung hinzu. Diese wird bei Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 12 Tonnen nach 42 Monaten erstmalig fällig. Bei Kraftfahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse größer 10 Tonnen ist die erste Sicherheitsprüfung nach 30 Monaten fällig. 

Ausnahmen und Sonderregeln

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Fristen: "Die meisten deutschen Bundesländer haben für Fahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz wegen der geringen Laufleistung abweichende Regelungen erlassen“, erklärt Marc Zentgraf. In Hessen beispielsweise ist die erste Hauptuntersuchung eines Löschfahrzeugs mit 7,5 bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach 24 Monaten fällig. Danach folgen abwechselnd Sicherheitsprüfung und HU im Abstand von 12 Monaten.

Auch für Sonderfahrzeuge gilt: Die Hauptuntersuchung ist Grundlage für den verkehrssicheren Betrieb. Dazu kommen Prüfungen der Arbeitssicherheit. "Die Prüfung beispielsweise nach Unfallverhütungsvorschrift hat große Bedeutung für Sonderfahrzeuge", erläutert Achim Jennen. Der Prüfingenieur arbeitet seit dem Jahr 2000 hauptberuflich als Referent für die GTÜ-Akademie. "Bei Müllsammelfahrzeugen beispielsweise gibt es Hydrauliksysteme, Quetsch- und Scherstellensicherungen, Kommunikationseinrichtungen und Kameras."

Etwas Besonderes für die Prüfingenieure ist die HU an ganz großen Spezialfahrzeugen, beispielsweise mehrachsige Mobilkrane, dann doch: Denn hier kann, häufig aufgrund von fahrwerksgeometrischen oder fahrzeugtechnischen Gründen, der Rollenbremsprüfstand nicht verwendet werden. "Das ist echter Sonderfahrzeugbau", sagt Marc Zentgraf. In solchen Fällen wird daher mit dem HU-Adapter bei einem realen Bremstest das Verzögerungsverhalten gemessen.

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