Den ADAC erreichen über seine Rechtsberatung seit geraumer Zeit Informationen von Mitgliedern, dass sie ihre Fahrzeuge aufgrund fehlender Ersatzteile wochen- oder sogar monatelang nicht nutzen können. Betroffen seien Fahrzeuge verschiedener Hersteller. "Die Fahrzeuge stehen zum Teil lange in den Werkstätten, da essenzielle Ersatzteile nicht lieferbar sind. Gleichzeitig laufen beispielsweise Leasingraten und Versicherungen weiter, während Ersatzmobilität oft nur kurzfristig gewährt wird oder ganz entfällt", führt der ADAC die Hauptkritikpunkte zusammen.
Mehr ET-Sicherheit für die Waschmaschine als für das Auto
Was den Rechtsberatern des ADAC besonders missfällt: "Bislang gibt es außerhalb der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie keine rechtliche Verpflichtung für die Hersteller, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Und selbst innerhalb der Sachmängelhaftungs- und Garantiefristen sind Autofahrer nicht ausreichend vor langen Wartezeiten auf Ersatzteile geschützt."
In fast logischer Konsequenz aus diesem Missverhältnis fordert der Münchner Mobilitätsclub fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung zur langfristigen und bei akutem Reparaturbedarf auch zeitnahen Ersatzteilversorgung, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und ihre Mobilität sicherzustellen.
Eine vergleichbare Regelung existiert bereits für Haushaltsgeräte, die laut EU-Recht je nach Art sieben bis zehn Jahre mit Ersatzteilen versorgt werden müssen.
"Mindestens 15 Jahre Sicherheit"
"Angesichts des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland zugelassener Pkw, muss auch für Autos eine langfristige Versorgung mit betriebswichtigen Ersatzteilen im Antrieb, Fahrwerk oder der Elektronik, gesetzlich sichergestellt werden", postuliert der ADAC. Aus seiner Sicht sollte es auch für Auto-Ersatzteile einen "gesetzlichen Anspruch auf Verfügbarkeit für mindestens 12 bis 15 Jahre" geben. Ebenso notwendig seien "mindestens 15 Jahre kostenlose Software-Update, um die Fahrzeuge auch digital aktuell und betriebsfähig zu halten".
Langzeit-Versorgung als Auslaufmodell...
Hinweis unserer Redaktion: Was der ADAC heute als gesetzliche Mindestvorgabe einzufordern versucht, gehörte früher zum guten Ton von Volumenherstellern. Bei Volkswagen galt es über Jahrzehnte als oberste Maxime, jedes Modell 15 Jahre lang nach Auslauf des letzten Produktionsjahres noch vollumfänglich mit Ersatzteilen zu versorgen<. Das war Branchen-Benchmark und reichte zuweilen bereits bis in den Bereich von Youngtimern.
...oder nurmehr im Classic-Bereich erhältlich?
Was darüberhinaus ebenfalls "gelebt" wird, ist eine durchaus gewachsene Intensität bei der Versorgung mit sogenannten "Classic Parts". Der Stern bei Mercedes-Benz glänzte hier lange schon sehr hell, bis auch andere Fabrikate wie z.B. BMW, Audi, VW (Pkw und Nfz) oder Porsche sich intensiv(er) der Versorgung vor allem von Young- und Oldtimern mit (meist explizit neu aufgelegten) Original Ersatzteilen widmeten. Das Geschäft lohnt sich aufgrund der Produktions- und Lagerhaltungskosten für Hersteller und den Handel vor allem bei volumenstarken Modellen, aber auch bei exklusiven Marken und Modellen mit einem hohem Markt- bzw. Sammlerwert. Kunden müssen sich allerdings auf teils hohe Kosten für "Classic Parts" einstellen. Dafür bekommen sie aber nicht selten auch ausgefallene Teile, die selbst über den freien Teilemarkt via Internet nicht mehr geliefert werden.