Das Urteil zur Klage, die ATU und Carglass gemeinsam eingereicht hatten, unterstreicht die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt. Mit der Entscheidung des Gerichts werden unabhängige Serviceanbieter gestärkt, so dass sie weiterhin dafür sorgen können, dass Autofahrer zwischen verschiedenen Angeboten wählen können.
Musterverfahren ging vom LG Köln zunächst zum EuGH
ATU und Carglass hatten ihre Klage gegen "Secure Gateways" ursprünglich beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Stellantis Europe (ehem. Fiat Chrysler Automobiles Italy) eingebracht. Das LG Köln legte den Fall daraufhin dem Europäischen Gerichthof (EuGH) vor, der bereits im Oktober 2023 klargestellt hatte, dass die EU-Verordnung entsprechende Beschränkungen des Datenzugriffs nicht erlaubt.
Die konkreten Streitpunkte
Zum Hintergrund der Klage: Zahlreiche Kfz-Servicearbeiten wie die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach dem Austausch der Windschutzscheibe oder das Beheben von angezeigten Fehlern im Fahrzeugdisplay erfordern den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Diesen Zugang haben einige Fahrzeughersteller durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren zunehmend erschwert. Gegen diese "Secure Gateways" sind ATU und Carglass gemeinsam vorgegangen, da sie zusätzliche Kosten in den Betrieben verursachten und den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt beeinträchtigten. Außerdem führe die Maßnahme zu potenziell steigenden Kosten für Verbraucher und schränke damit deren Wahlfreiheit ein.
"Cybersecurity ja, aber ohne Marktbeschränkung"
Belron, Muttergesellschaft von Carglass, betont in seiner Stellungnahme zum aktuellen Urteil auch des Kölner Landgerichts die Notwendigkeit, dass Fahrzeughersteller in der Lage sein müssten, die Cybersecurity in Fahrzeugen zu gewährleisten. Dies müsse jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu einem möglichst ungehinderten Datenzugang für Kfz-Serviceanbieter sichergestellt sein. Belron werde sich weiterhin für die vom EuGH im Oktober 2023 festgelegten Grundsätze offener und fairer Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Zudem verpflichte sich Belron zu einem kontinuierlichen Dialog mit allen relevanten Interessengruppen, einschließlich Fahrzeugherstellern und politischen Entscheidungsträgern, um Lösungen auch in Bezug auf Datensicherheit zu finden, ohne die rechtlichen Grundsätze zu gefährden.
"Datenzugang elementar von Werkstätten in ganz Europa"
Carlos Brito, CEO von Belron, kommentierte in diesem Zusammenhang: "Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichts Köln, die auf den vom EuGH im Oktober klargestellten Grundsätzen aufbaut. Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über den OBD-Anschluss ist von zentraler Bedeutung für Werkstätten in ganz Europa. Durch das heutige Urteil können unabhängige Kfz-Serviceanbieter ihre Arbeit ohne Datenzugangsbeschränkungen oder Lizenzkosten verrichten. Dies ist ein Grundsatz, für den sich Belron weiterhin einsetzen wird. Gleichzeitig stehen wir entschieden für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern und der Europäischen Kommission zur Verfügung."
"Meilenstein für fairen Wettbewerb"
Carglass-Geschäftsführer Jean-Pierre Filippini erklärte ergänzend: "Wir haben uns gemeinsam mit ATU sehr für einen ungehinderten Zugang zu den Fahrzeugdaten eingesetzt – mit Erfolg: Das Urteil des Landgerichts Köln, das der wegweisenden Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2023 folgt, stellt einen wichtigen Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Kfz-Servicemarkt dar und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten."