Zu den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichten Begutachtungszahlen für die Fahreignung im Jahr 2022 hat Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, eine sehr klare Meinung:
Alkohol-"Konkurrent" legt im Vergleich zu 2019 um 17 % zu
"Gibt es Zweifel an der Fahreignung oder besteht nach einer Auffälligkeit im Straßenverkehr Wiederholungsgefahr, müssen Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Die aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2022 zeigen, dass die Begutachtungsanlässe im Rahmen einer MPU zurückgehen, im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent. Während im Jahr 2021 rund 90.000 Begutachtungen stattfanden, waren es im Jahr 2022 noch 87.180. Um die Zahlen einzuordnen, müssen die Effekte der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Denn im Vergleich zu 2019 sind die Gesamtzahlen gestiegen. Besonders die steigende Anzahl von Begutachtungen aufgrund des Fahrens unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss sind beunruhigend. Trotz eines leichten Rückgangs zum Vorjahr stiegen sie im Vergleich zu 2019 um 17 Prozent."
Drogen am Steuer stellen laut Marc-Philipp Waschke ein immer größeres Problem dar. Im Gegensatz zu Alkohol gelte bei anderen Rauschmitteln eine Nulltoleranz. Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Kokain, Heroin oder Ecstasy am Steuer eines Kraftfahrzeugs aufgegriffen wird, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Bereits beim ersten Verstoß zahlen Fahrer:innen ein Bußgeld von 500 Euro, erhalten zwei Punkte in Flensburg und müssen ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Außerdem wird in der Regel eine MPU angeordnet. "Werden Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen festgestellt und ist der Drogennachweis im Blut positiv, wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet. Dann droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe", ergänzt der Verantwortliche des TÜV-Verbandes. Außerdem erfolge der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und die Eintragung von zwei bzw. drei Punkten ins Fahreignungsregister. Um den Führerschein wiederzuerlangen, ist dann erst einmal eine erfolgreiche MPU nötig.
Alkoholbedingte Verstöße weiterhin dominierend
"Trunkenheitsfahrten und andere Alkoholdelikte sind mit knapp 36 Prozent immer noch ein dominierender Grund für die Anordnung einer MPU", so Waschke. "Ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille im Blut gelten Fahrer:innen als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat. Diese wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate geahndet." Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung werde in der Regel aber erst bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr unabhängig von der Blutalkoholkonzentration oder ab 1,6 Promille angeordnet. Es sei "fraglich, ob Alkohol-Fahrer:innen, die mit mehr als 1,1 Promille aufgegriffen werden, zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und Fahrtätigkeit trennen können". Die Rückfallgefahr für eine erneute Fahrt unter Alkoholeinfluss ist bei diesen Fahrer:innen nach dem Dafürhalten von Marc-Philipp Waschke besonders hoch. Deshalb müsse die Promille-Grenze für die grundsätzliche Anordnung einer MPU "von 1,6 Promille auf 1,1 Promille abgesenkt" werden.
MPU "wichtiger Baustein der Verkehrssicherheit"
Im Gegensatz zu den Anordnungszahlen haben sich die MPU-Ergebnisse kaum verändert, so Waschke weiter. Von 87.180 begutachteten Personen hielten die 13 aktiven, amtlich anerkannten Begutachtungsstellen 57 Prozent für geeignet und rund 38 Prozent für ungeeignet zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. Damit werde deutlich, dass die "MPU ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist". Das sehe auch die Mehrheit der Bundesbürger:innen so. "Gut vier von fünf halten die MPU grundsätzlich für sinnvoll. Fast ebenso viele sind der Meinung, dass die MPU der Verkehrssicherheit dient. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.003 Personen ab 16 Jahren." Die MPU schaffe damit eine "objektive Beurteilungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann". Sie zeige auf, ob sich die Betroffenen "selbstkritisch mit dem eigenen Fahrverhalten auseinandergesetzt haben und sich der möglichen Folgen ihres Handelns bewusst sind". Sie biete zudem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmenden die "Chance, Zweifel an ihrer Fahreignung auszuräumen und ist damit eine wichtige Maßnahme für die Verkehrssicherheit". (fi/wkp)