Die Ausbildungsverordnung enthält unter anderem die Eckdaten zu den Ausbildungsinhalten und Prüfungsbestandteilen sowie dem Ausbildungsrahmenplan. Die Auszubildenden können sich zukünftig zwischen den Fachrichtungen
• Karosserieinstandhaltungstechnik,
• Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie
• Caravan- und Reisemobiltechnik
in der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in entscheiden.
Markanteste Änderung in der Ausbildungsverordnung ist die Einführung einer neuen Fachrichtung. Ab dem 1. August 2023 ist es dann für Betriebe und Auszubildende möglich, neben den bereits bestehenden zwei Fachrichtungen auch eine dritte zu erlernen: Die Caravan- und Reisemobiltechnik.
Technologischer Wandel erforderte Novellierung
Doch nicht nur die neue Fachrichtung forderte eine Neuordnung, sondern auch der technologische Wandel. Die noch bestehende Ausbildungsverordnung war nach fast 10 Jahren Gültigkeit in Teilbereichen nicht mehr aktuell. Seit dem Jahr 2014 haben sich die Technologien hinsichtlich verwendeter Materialien und damit verbundenen Herstellungs- und Reparaturmethoden maßgeblich verändert.
Die Vorgaben des betrieblichen Rahmenplans erforderten es nun, diese grundlegend zu überarbeiten. Beispielsweise wurden die Inhalte der Verordnung, hinsichtlich alternativer Antriebe, welche mit Hochvolt-, Gas- oder Wasserstoffsystemen betrieben werden, intensiviert. Zugleich wurden Themen zur Herstellung und Instandhaltung von vernetzten Systemen in der neuen Ausbildungsverordnung verstärkt.
Energiegewinnung über Photovoltaikanlagen sind ebenfalls in den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans zu finden. Weitere wichtige Tätigkeiten bei den Fügetechniken, in Form der Klebetechnik wurden ergänzt bzw. intensiviert, um auch neue Materialen sicher zu fügen.
HV-Zusatzqualifikation für Stufe 3S möglich
Eine weitere Neuerung in der Ausbildungsverordnung ist die Zusatzqualifikation für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, z. B. an im Markt befindlichen HV-Fahrzeugen (Elektro und Hybrid). Bereits in der Vorgängerversion waren die Qualifizierungsstufen 1S und 2S in der Ausbildungsverordnung verankert. Daran ändert sich auch in der neuen Verordnung nichts.
Neu ist, dass der Auszubildende sich zusätzlich nach Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb auch für die Stufe 3S (Arbeiten unter Spannung) qualifizieren kann. ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm zieht Resümee: "Wir sind uns sicher, dass die neue Ausbildungsverordnung mit ihren neuen Inhalten und der zusätzlichen, neuen Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik einen modernen, interessanten, vielseitigen und zukunftsweisenden Beruf darstellt."
Zum Verfahrens-Ablauf einer Neuordnung
Berufsbildungsexperten erarbeiten gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Entwürfe der neuen Ausbildungsordnungen und stimmen sie mit Fachleuten der Berufsschulen mit den Rahmenlehrplanentwürfen ab. Arbeitgeber und Gewerkschaften werben in Betrieben für die neuen Ausbildungsordnungen und die Bundesregierung verleiht ihnen Gesetzeskraft. (fi/wkp)