Entschädigung nur bei Kasko-Versicherung
Diebstähle fest eingebauter oder fest mit dem Auto verbundener Teile sind durch eine Kaskoversicherung gedeckt. Werden versicherte Teile wie das Lenkrad entwendet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung inbegriffen. Daher erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Auf den Schadenfreiheitsrabatt haben diese Fälle keinen Einfluss.Bei reiner Krafthaftpflichtversicherung ohne Teil- oder Vollkasko bleibt der Autofahrer dagegen auf seinem Schaden alleine sitzen.Wertgegenstände nicht im Auto lassen
Alles, was nicht fest im Auto verbaut ist, zum Beispiel ein Smartphone oder ein mobiles Navigationsgerät, wird in der Regel nicht von der Kaskoversicherung ersetzt. Wertgegenstände sollten daher nicht im Auto gelassen werden. Die Polizei informiert auf einer Beratungs-Webseite über weitere Schutzmaßnahmen.