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Airbags, Lenkräder, Katalysatoren: Teile-Diebstähle aus Autos immer teurer

11.11.2024 05:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Katalysatoren, Airbags, Lenkräder, Navis etc.: Laut GDV nehmen die Diebstähle weiter zu. Bedenklich sind auch die "Begleitschäden", die mit Aufbruch der Fahrzeuge und dem Ausbau der Teile einhergehen.
© Foto: ADAC, © Shutterstock, Ulianenko Dmitrii

Aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass im vergangenen Jahr in 63.000 Fällen Teile wie Bordcomputer, Lenkräder oder Katalysatoren kaskoversicherter Autos gestohlen wurden.

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Angesichts der eher traurigen Teile-Diebstahl-Statistik für 2023 und der damit in Verbindung stehenden "Kollateralschäden" wie z.B. zerstörte Armaturentafeln, sonstige Bauteile im Interieur oder auch Blech- und Lackbeschädigungen sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV: "Die Täter verursachen dabei wirtschaftliche Schäden, die weit über den Wert der gestohlenen Teile hinausgehen. Im Durchschnitt mussten die Versicherer für jeden Fall fast 2.000 Euro leisten, rund 125 Euro mehr als im Vorjahr." Der Gesamtschaden für die Teilediebstähle belief sich laut ihren Worten im Vorjahr auf rund 124 Millionen Euro, was einem Anstieg von neun Prozent entspreche. Zusätzlich zahlten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 mehr als 310 Millionen Euro für den Diebstahl kompletter Fahrzeuge.

Entschädigung nur bei Kasko-Versicherung

Diebstähle fest eingebauter oder fest mit dem Auto verbundener Teile sind durch eine Kaskoversicherung gedeckt. Werden versicherte Teile wie das Lenkrad entwendet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung inbegriffen. Daher erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Auf den Schadenfreiheitsrabatt haben diese Fälle keinen Einfluss.Bei reiner Krafthaftpflichtversicherung ohne Teil- oder Vollkasko bleibt der Autofahrer dagegen auf seinem Schaden alleine sitzen.

Wertgegenstände nicht im Auto lassen

Alles, was nicht fest im Auto verbaut ist, zum Beispiel ein Smartphone oder ein mobiles Navigationsgerät, wird in der Regel nicht von der Kaskoversicherung ersetzt. Wertgegenstände sollten daher nicht im Auto gelassen werden. Die Polizei informiert auf einer Beratungs-Webseite über weitere Schutzmaßnahmen.
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