Benzin und Diesel sind im vergangenen Monat nach einer Marktübersicht des Bundeskartellamtes wieder etwas billiger geworden. Der Preis für einen Liter Superbenzin der Sorte E5 sank zwischen dem 1. Juli und dem 1. August 2022 von durchschnittlich 1,91 Euro auf 1,81 Euro, wie die Aufsichtsbehörde jetzt mitteilte. E10 verbilligte sich ebenfalls um 10 Cent auf 1,75 Euro. Der Dieselpreis sank um 5 Cent.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, beim Benzin seien die Abstände der Tankstellenpreise zum Rohölpreis in den letzten Wochen deutlich gesunken, sie lägen jedoch weiterhin auf einem höheren Niveau als noch im Mai. Beim Diesel liege der Abstand weiterhin über dem hohen Niveau von Anfang Juni kurz nach der Energiesteuersenkung.
Die regionalen Preisunterschiede haben sich allerdings in den vergangenen vier Wochen deutlich erhöht. Lagen die Differenzen zwischen den preisgünstigeren und den teureren Regionen in Deutschland bei E5 und E10 Anfang Juli noch bei 8 bis 11 Cent, so stiegen sie bis zum 1. August auf je 21 Cent. Bei Diesel erhöhte sich die Spanne von 11 Cent auf 19 Cent.
Spritpreise in Bayern sehr hoch
Vor allem in Bayern mussten Autofahrer für Benzin und Diesel deutlich tiefer in die Tasche greifen als im Bundesdurchschnitt, berichtete die Behörde. Aktuell sei der Pegelstand des Rheins, der ein wichtiger Transportweg für die Mineralölindustrie sei, ausgesprochen niedrig und erschwere Transporte auf dem weiteren Wasserweg nach Bayern.
Zudem könnten nach Branchenberichten einzelne Raffinerien in Bayern sowie dem unmittelbar angrenzenden Ausland derzeit nicht ihre volle Produktionskapazität nutzen, berichteten die Wettbewerbshüter. Bereits in vergangenen Jahren sei in ähnlichen Situationen ein Auseinanderdriften der Preise beobachtet worden.
Die im Mai eingeleitete Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zu Raffinerien und Großhandel macht unterdessen Fortschritte. Aktuell werden die von den rund 20 in Deutschland im Raffineriebereich tätigen Unternehmen abgefragten Daten ausgewertet. Erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung sollen im Herbst in einem Zwischenbericht präsentiert werden. Das Bundeskartellamt kann eine Sektoruntersuchung durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist.