Das Aachener Dieselurteil wird aus Sicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht automatisch Fahrverbote zum Jahresbeginn 2019 nach sich ziehen. Bis zum 1. Januar seien lediglich neue Luftreinhaltepläne vorzulegen, erklärte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Düsseldorfer Landtags.
Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid müssten aber nicht schon zum Jahresbeginn eingehalten werden. Ziel sei, einen Luftreinhalteplan vorzulegen, mit dem die Grenzwerte spätestens bis Mitte 2020 eingehalten werden könnten, sagte Heinen-Esser. "Dafür stehe ich als neue Umweltministerin Nordrhein-Westfalens." Es bleibe aber dabei: "Wir wollen keine Dieselfahrverbote."
Die Bezirksregierungen arbeiteten daran, bis zum 1. Januar in allen Regionen, in denen Klageverfahren laufen, geänderte Luftreinhaltepläne vorzulegen, erklärte die Ministerin. Das Aachener Verwaltungsgericht habe erstmals diese zeitliche Grenze gesetzt. Inhaltlich enthalte das Urteil aber nichts Neues zur Zulässigkeit von Fahrverboten.
Die Verwaltungsrichter in Aachen hatten in der vergangenen Woche als erstes regionales Gericht eine Entscheidung nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig getroffen (wir berichteten). Dieses hatte Dieselfahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei.
Ebenso wie SPD, Grüne und FDP hält Heinen-Esser Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit hohem Stickoxid-Ausstoß auf Kosten der Autoindustrie für eine optimale Lösung. Allerdings gebe es derzeit keine rechtliche Möglichkeit, die Hersteller dazu zu zwingen, so die Ministerin. (dpa)