Bayerns Finanzminister Markus Söder will sich für einen Erhalt der mittelstandsfreundlichen Erbschaftssteuerregelung stark machen. In einem Brief an das Bayerische Kfz-Gewerbe betont der CSU-Politiker, alles daran zu setzen, um die bestehende Regelung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitestgehend beizubehalten. Das Ziel müsse lauten, mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstrukturen zu erhalten. Die bestehende Steuerbefreiung für Nachfolger familiengeprägter Unternehmen solle nicht verschlechtert werden, wenn der Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten würden.
Kfz-Präsident und Landesinnungsmeister Klaus Dieter Breitschwert hatte sich zuvor bei Söder für den Erhalt der Steuerbefreiung eingesetzt. Bis zum Jahr 2018 stehen in Bayern jährlich rund 4.800 Betriebsübergaben an. "Die Nachfolger benötigen verlässliche und faire Rahmenbedingungen. Die Erbschaftsteuer darf dabei nicht zu einer Hypothek werden, die dem unternehmerischen Bestand schadet", so der Landesverbandschef.
"Es muss allen politischen Akteuren gelingen, die Reform der Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass sich unternehmerische Initiative, die über Generationen aufgebaut wird, in Deutschland auch weiterhin lohnt", forderte Breitschwert. "Die anstehende Erbschaftsteuerreform wird derzeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt wegen der Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums hierzu", schrieb Söder in seiner Antwort. Diese seien nicht akzeptabel und blieben weit hinter den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Verschonung des Unternehmensvermögens zurück.
Regionalisierung als Ziel
Der Landesminister sprach sich zudem für die Regionalisierung bei der Erbschaftsteuer aus. "Wenn das Aufkommen dieser Steuer den Ländern zusteht, sollen auch deren Parlamente über die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze entscheiden dürfen", schrieb der Landesminister an das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern. Damit könne jedes Land selbst entscheiden, in welchem Umfang es seine Bürger im Erbfall belasten möchte. "Mehr Steuerautonomie der Länder stärkt deren Eigenständigkeit und fördert den Wettbewerb untereinander."
In den mittelständischen bayerischen Betrieben seien vielfach Grund und Boden sowie Immobilien enthalten, die in anderen Bundesländern mit einem geringeren Wert abgebildet seien, so Breitschwert. Deswegen sei eine Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer bei bayerischen Betrieben auch immer höher als bei vergleichbaren Betrieben in anderen Bundesländern. "Die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ist damit folgerichtig." (se)