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Bund: Neue Anreize für E-Autos als Dienstwagen

04.09.2024 16:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Mann lehnt an einem Elektroauto an der Ladesäule und telefoniert.
© Foto: Leaseplan

Nach dem Stopp der staatlichen Förderung ist der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Dazu kommt, dass die Lage deutscher Hersteller angespannt ist. Was die Regierung jetzt plant.

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Mit neuen Steuervorteilen will die Bundesregierung den schleppenden Absatz von Elektroautos ankurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett brachte die geplanten Maßnahmen jüngst auf den Weg.

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. «Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.»

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt. 

Maßnahme aus Wachstumsinitiative 

Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine "Wachstumsinitiative". Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. 

Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. 

Regierung will E-Mobilität stärken 

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen "Nachfrage-Push". 

Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden "deutliche steuerliche Anreize" insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt.

Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. "Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen."

Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

Kritik an Plänen 

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sagte: "Wir lehnen Habecks Steuergeschenke ab, die besonders lukrativ für die teuersten E-Autos sind. Es braucht keine neuen Pampers für E-Autos, sondern Technologieoffenheit." Sie sprach sich erneut gegen das Aus für Neuwagen mit Verbrennermotoren ab 2035 in der Europäischen Union aus. 

Für den Umweltverband BUND erklärte der Verkehrsexperte Jens Hilgenberg, eine Erhöhung der Abschreibungen für batterieelektrische Dienstwagen in den ersten Jahren könne durchaus sinnvoll sein, um E-Fahrzeuge dann gebraucht in den Markt zu bringen. "Hier bedarf es aber klaren Vorgaben was Preis, Größe, Energie- und Ressourcenverbrauch betrifft." 

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, nannte die Pläne der Regierung ein wichtiges und richtiges Signal. Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen.


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