Für Gebrauchtwagenhändler tickt die Uhr: Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht vor der Tür. Vor diesem Hintergrund haben die Garantieversicherer in Deutschland ihre Portfolios an Garantie- und Reparaturkostenversicherungen überprüft und optimiert. Anbieter wie CarGarantie und Intec versprechen ihren Vertragspartnern jetzt einen noch umfassenderen Schutz vor Gewährleistungsansprüchen.
So hat beispielsweise CarGarantie mit der Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) für Händler eine nach eigenen Angaben Rundum-Lösung zur Sachmängelhaftung im Angebot. Diese Zusatzversicherung umfasst auch Gewährleistungsansprüche, die nicht durch die Garantie- oder Reparaturkostenversicherung abgedeckt sind, etwa an Bauteilen, die nicht unter den versicherten Umfang fallen. Das Produkt sei in Deutschland bislang einzigartig, heißt es.
Die GRRV gibt es laut Unternehmen in zwei Varianten: Der "Basisschutz" prüft die Ansprüche und übernimmt die Reparaturkosten, beim "Comfortschutz" ist darüber hinaus eine rechtliche Unterstützung durch ein Call-Center und die Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten enthalten. "So ist der Handel rundum geschützt – es gibt kein finanzielles Risiko mehr", sagt Marcus Söldner, Vorstandschef der CarGarantie, die ihre Kunden mit einer Kampagne über die neue Richtlinie und die Folgen informiert.
Auch die Intec AG hat eine Art Schutzprogramm für Gebrauchtwagenhändler aufgelegt. Neu ist die sogenannte "SafetyCar" Gewährleistungsversicherung, die einen nicht von der Garantieversicherung gedecktenmöglichen Anspruch des Käufers abgesichert. Grundsätzlich rät Intec-Vorstand Markus Müller Autohändlern "unbedingt dazu, Gebrauchtwagen nur mit einer Garantieversicherung zu verkaufen".
Herausforderungen für den Handel
Zum 1. Januar 2022 greift in Deutschland das neue Gewährleistungsrecht. Branchenexperten erwarten massive Auswirkungen für den Gebrauchtwagenhandel. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr, sie wird von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet. Außerdem muss eine Verkürzung der Gewährleistung von 24 auf zwölf Monate künftig zwingend vertraglich vereinbart werden. Ein Übergabeprotokoll ist Pflicht, die Gewährleistung gilt fortan auch für Software-Updates.
"Wie diese ganzen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind, ist offen. Es ist zu erwarten, dass sich künftig Gerichte mit dieser Frage beschäftigen werden", betont Söldner. Die Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein Jahr nach Gefahrübergang sei aber eindeutig. "Ob und wie der Händler nachweisen kann, dass der Mangel nach Übergabe eingetreten ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der sowohl technische als auch juristische Fragestellungen zu berücksichtigen sind." Zweifel bei der Beweislage gingen jedoch im gesamten ersten Jahr zulasten des Händlers. Das Risiko für den Händler werde damit deutlich größer.
Müller erwartet gerade für Gebrauchtwagenverkäufer kostspielige Folgen, sollten sie jetzt nicht handeln. Noch sei es aber nicht zu spät. "Die Händler müssen sich nun vor den drohenden Gefahren schützen", appelliert er.