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BVfK-Übersicht zu Corona-Regelungen: Das ist im Autohandel noch erlaubt

14.04.2020 14:52 Uhr
Was ist in Zeiten des Corona-Virus im Autohandel erlaubt? - Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.
© Foto: littlewolf1989/stock.adobe.com

Der Bundesverband freier Kfz-Händler hat in allen Bundesländern angefragt, inwieweit der Autohandel von den Corona-Beschränkungen betroffen ist. Gleichzeitig kritisiert der Verband die uneinheitliche Vorgehensweise in Deutschland.

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hat die heterogenen Corona-Regelungen für den Autohandel in Deutschland kritisiert. Die Vorgehensweise sei nicht nur auf Länder-Ebene uneinheitlich, teilweise gelte dies sogar für Kommunen, teilte der BVfK am Dienstag auf Basis einer Umfrage unter Bundesländern mit. Dabei hätten bisher nur zwölf von 16 Ländern auf die Anfrage des Verbands vom 31. März 2020 reagiert. Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen seien bisher eine Antwort schuldig geblieben.

Einheitlich negativ waren die Antworten laut BVfK auf die Frage, ob Autohändler ihre Verkaufsräume noch öffnen dürfen, während bei bereits verkauften und verleasten Fahrzeuge davon eine Ausnahme gemacht wird. Keine Einschränkungen werden – zumindest in zwölf Ländern – dem Online-Autohandel auferlegt. Dementsprechend dürfen auch Mitarbeiter weiterhin im für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsbereich arbeiten.

Anders sieht es bei der Erlaubnis von Probefahrten mit Fahrzeugen, die über den Online-Handel (Fernabsatz) verkauft werden sollen, aus. Während Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt Probefahrten ausdrücklich erlauben, sind sie in Bayern und Bremen verboten. Brandenburg und Niedersachsen gingen in ihren Antwortschreiben auf diese Frage nicht ein. Positiv: Alle zwölf Länder genehmigen in der Corona-Krise Hol- und Bringdienste im Zusammenhang mit Reparaturen sowie Fahrzeugüberführungen von einem Händler zum anderen.

Die Ergebnisse hat der BVfK in einer Tabelle (siehe auch Download-Bereich weiter unten) zusammengefasst. Der Verband betonte, dass sich die seitens der Ministerien vertretenen Auffassungen kurzfristig wieder änderten könnten, etwa wenn sich die gesundheitliche Lage wieder zuspitze. Zudem setzten alle erlaubten Tätigkeiten voraus, dass entsprechende Hygiene-Vorkehrungen getroffen und die Vorgaben des noch andauernden Kontaktverbots sowie sonstige gesetzliche Corona-Bestimmungen beachtet würden.

Lockerungen für Autohandel gefordert

Wie die Spitzenverbände ZDK, VDA und VDIK pocht auch der BVfK auf baldmögliche Lockerungen für die Kfz-Branche. Der Autohandel sei nicht mit dem normalen Einzelhandel vergleichbar, da in den Verkaufsräumen keine größeren Menschenansammlungen anzutreffen seien und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Acrylglas-Barrieren ohne Probleme sichergestellt werden könnten. Man befürworte grundsätzlich die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Stabilisierung der Gesundheit der Bevölkerung und halte seine Mitglieder nach eigenen Angaben regelmäßig zu höchster Sorgfalt bei der Vermeidung von Virenübertragungen an.

Der Verband kündigte für seine Mitglieder außerdem ein System zum risikolosen Online-Autokauf an. Bei diesem sollen Kunden bei der Übergabe ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten können. Das System befindet sich noch in der Testphase und soll in den kommenden Tagen öffentlich vorgestellt werden. (ah)

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KOMMENTARE


G.M.

15.04.2020 - 09:55 Uhr

Diese Regelungen sind absurd, vor allem verstoßen diese gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Es kann nicht angehen, dass in einigen Bundesländern Autohäuser ihrem ganz normalen Betrieb nachgehen dürfen, in den umsatzstarken Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern jedoch nicht. Das ist gesetzwidrig und auch mit der Corona-Krise nicht zu entschuldigen. Hier müssen alle Verbände an einem Strang ziehen, um diesen Unsinn zu beenden. Das Risiko, sich in einem Supermarkt oder Baumarkt zu infizieren, ist ungleich höher als in jedem vernünftig abgesicherten Autohaus.


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