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ZLW-Klage: Klärung des Restwertrisikos muss noch warten

23.08.2010 17:00 Uhr
ZLW-Klage: Klärung des Restwertrisikos muss noch warten
Koblitz: "Wir hätten es auch gern schneller gehabt."
© Foto: ZDK

Im Streit mit der ZLW hat VW Leasing um eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung gebeten und diese auch erhalten. Wie es in dem Verfahren weitergeht, entscheidet sich erst nach der Automechanika.

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Im Restwertverfahren hat VW Leasing um Aufschub bei der Klageerwiderung gebeten. "Vor der Automechanika haben wir nichts auf dem Tisch", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz am Montag auf Anfrage von AUTOHAUS Online zum Stand der Klage, die die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) Mitte Juni beim Landgericht Braunschweig gegen die Volkswagen-Tochter eingeleitet hatte (wir berichteten).

Die VW Leasing habe um eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung bis zum 20. September gebeten und diese auch erhalten. "Wir hätten es auch gern schneller gehabt", kommentierte Koblitz. Bei Streitigkeiten in diesem Umfang sei es aber nicht ungewöhnlich, dass die Fristen verlängert würden.

Erst danach würde das Gericht festlegen, wie es in dem Verfahren weitergeht. Koblitz hofft auf einen schnellen Termin für die mündliche Verhandlung, wollte sich aber zu möglichen Zeithorizonten nicht äußern.

"Unangemessene Benachteiligung"

Laut dem ZDK-Wettbewerbsverein zielt die Klage auf ein gerichtliches Verbot der Abwälzung des Verlustrisikos bei Leasingfahrzeugen auf den Handel. Gängige Praxis bei VW Leasing und anderen herstellereigenen Leasinggesellschaften sei es, die Händler durch einseitig vorformulierte Geschäftsbedingungen zum Ankauf der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem im voraus festgelegten Restwert zu verpflichten. Darin liege eine "unangemessene und damit rechtlich unzulässige Benachteiligung der wirtschaftlich unterlegenen Händler".

Wer soll Ihrer Meinung nach die Restwertverluste bei Leasingrückläufern tragen? Die aktuelle Frage der Woche finden Sie rechts auf der Startseite von AUTOHAUS Online.

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KOMMENTARE


Johann Göttel

24.08.2010 - 13:06 Uhr

Als ehemaligen Insider in der Branche hat es mich schon immer gewundert,dass sich der Handel(bei den meisten Herstellern)bei diesem ureigenen Bereich des Ein-und Verkaufens total ausgeliefert hat. Wie soll der Handel in Zukunft überleben,wenn er nicht die Möglichkeit hat auf die geänderte Marktsituationen reagieren zu können ? Was hier in den letzten Jahren passiert ist,kan man getrost als Händlerbereinigung der elegantesten Art bezeichnen. Ich sehe hier auch eine Mitschuld von Bewertungsorganisationen (nicht alle!),die zu optimistisch oder demutsvoll gegenüber dem Auftraggeber Restwerte festgelegt haben. Bedauerlicherweise musste ich oft feststellen,dass nicht der warscheinliche "realistische" Restwert das Maß der Dinge ist, sondern der Neufahrzeugvertrieb und die Vorstellungen der Finanzierungs-und Leasinggesellschaften, mit welcher Leasingrate Martanteile erobert werden können. Natürlich ist ein hoher Restwert für den Neufahrzeugverkauf und auch für den Kunden ein wichtiges Kauf-und Verkaufsargument.Die Frage bleibt natürlich im Raum,wer am Schluß die Zeche bezahlt. Das Restwertmodell von Mercedes,das hier erwähnt wird war zu meiner Zeit mit eines der Fairsten das ich erlebt habe. Wie kann man das Problem am besten lösen ? Meiner Erfahrung nach gehören dazu folgende Bereiche,die unbedingt ein Mitspracherecht haben sollten. -Neufahrzeugvertrieb -Bank oder/und Leasinggesellschaft -Gebrauchtfahrzeugvertrieb des Herstellers -Restwertkommision des Handels Zusätzlich was sehr wichtig ist, eine uneingeschränke,neutrale und objektive Bewertungsorganisation,die mind estens alle 6 Monate eine Überarbeitung der Reswerte dem Auftraggeber/Reswerkommision zur Verfügung stellt. Wie mit diesen "warscheinlichen" Restwerten dann verfahren wird,kann in dem obengenannten Gremium dann besprochen werden.Für alle Beteiligten aber muss es doch ein elementares Bedürfniss sein,den "warscheinlichen" Restwert zu wissen,um rechtzeitig Rückstellungen jeglicher Art bilden zu können. Der Handel sollte auf jeden Fall versuchen,sich das Mitspracherecht bei den Restwerten in einem vernünftigen Maß zu sichern. Johann Göttel Kfz.-Sachverständiger


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