Im Restwertverfahren hat VW Leasing um Aufschub bei der Klageerwiderung gebeten. "Vor der Automechanika haben wir nichts auf dem Tisch", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz am Montag auf Anfrage von AUTOHAUS Online zum Stand der Klage, die die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) Mitte Juni beim Landgericht Braunschweig gegen die Volkswagen-Tochter eingeleitet hatte (wir berichteten).
Die VW Leasing habe um eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung bis zum 20. September gebeten und diese auch erhalten. "Wir hätten es auch gern schneller gehabt", kommentierte Koblitz. Bei Streitigkeiten in diesem Umfang sei es aber nicht ungewöhnlich, dass die Fristen verlängert würden.
Erst danach würde das Gericht festlegen, wie es in dem Verfahren weitergeht. Koblitz hofft auf einen schnellen Termin für die mündliche Verhandlung, wollte sich aber zu möglichen Zeithorizonten nicht äußern.
"Unangemessene Benachteiligung"
Laut dem ZDK-Wettbewerbsverein zielt die Klage auf ein gerichtliches Verbot der Abwälzung des Verlustrisikos bei Leasingfahrzeugen auf den Handel. Gängige Praxis bei VW Leasing und anderen herstellereigenen Leasinggesellschaften sei es, die Händler durch einseitig vorformulierte Geschäftsbedingungen zum Ankauf der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem im voraus festgelegten Restwert zu verpflichten. Darin liege eine "unangemessene und damit rechtlich unzulässige Benachteiligung der wirtschaftlich unterlegenen Händler".
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Johann Göttel