Der zuständige Senat erklärte nach einer Auftaktverhandlung zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol am Dienstag, man werde dazu ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Thema des Verfahrens ist zunächst vor allem die Frage, ob deutsches oder italienisches Recht angewandt werden muss.
Die gut 1.000 Verbraucherinnen und Verbraucher aus Norditalien wollen nach dem Vorbild der deutschen Musterklage, aus der ein Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hervorging, mögliche Entschädigungen erstreiten. Es geht ebenfalls um Dieselmodelle von VW, Audi, Skoda und Seat, die den "Skandalmotor" EA189 mit illegaler Abschalteinrichtung haben - die Wagen wurden allerdings in Italien und nicht in Deutschland gekauft.
"Der Senat hatte die Parteien bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass entgegen der Ausführungen des Musterklägers nicht deutsches, sondern italienisches Sachrecht im Rahmen der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche zur Anwendung komme", stellte das OLG klar.
Die Frage einer internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts sei von der Frage des anwendbaren Rechts zu trennen. In der Regel sei beim vorliegenden Thema das Rechtssystem desjenigen Landes zuständig, in dem der Schaden entstand.
Für die rund 250.000 Teilnehmer des deutschen Musterverfahrens hatten VW und vzbv vor gut zwei Jahren nach langem Streit einen Vergleich erzielt. Je nach Typ und Alter ihres Autos aus den Modelljahren 2008 bis 2016 erhielten Dieselkunden zwischen 1.350 und 6.257 Euro.