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VW-Massenverfahren: US-Richter verlängert Ultimatum

24.03.2016 16:40 Uhr
Im Mammutrechtsstreit mit zahlreichen Dieselbesitzern sowie Autohändlern und US-Behörden läuft für Volkswagen ein Ultimatum aus.
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bislang haben VW und die EPA keine Lösung gefunden, doch beide sagten aus, dass sie deutliche Fortschritte gemacht hätten. Deshalb war Richter Breyer bereit, seine Frist zu verlängern.

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Volkswagen erhält Aufschub im Mammut-Rechtsstreit um manipulierte Abgaswerte. "In Anbetracht der Fortschritte werde ich den Streitparteien Zeit bis zum nächsten Treffen geben", erklärte der für Hunderte Zivilklagen in den USA zuständige Richter Charles Breyer bei einer Anhörung am Donnerstag. Breyer hatte dem deutschen Autohersteller und der US-Umweltbehörde EPA im Februar ein Ultimatum bis zum heutigen Donnerstag gesetzt. Er fordert eine definitive Antwort, ob eine Einigung auf einen Plan zur Umrüstung der etwa 580.000 Diesel möglich ist, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind.

Bislang haben VW und die EPA keine Lösung gefunden, doch beide sagten aus, dass sie deutliche Fortschritte gemacht hätten. Deshalb war Richter Breyer bereit, seine Frist zu verlängern. Bis zur nächsten Anhörung am 21. April müssten aber "spezifische und detaillierte" Pläne vorgelegt werden. Ansonsten werde das Gericht ernsthaft erwägen, bereits in diesem Sommer mit dem Prozess zu beginnen.

VW muss sich in der Affäre um manipulierte Emissionswerte mit Hunderten Zivilklagen wegen Betrugs, Vertragsbruchs und Verstößen gegen Umweltgesetze auseinandersetzen. Vor allem eine Zivilklage des Justizministeriums im Auftrag der EPA, die Strafen von über 45 Milliarden Dollar (40 Milliarden Euro) wegen Verstößen gegen Umweltgesetze fordert, ist für den Konzern brisant. Bußgelder in dieser Höhe gelten zwar als unwahrscheinlich. Doch mit der geforderten Summe liegt die Latte für einen Vergleich hoch.

Ermittler wollen sensible Dateien einsehen

Ein weiterer Zankapfel im Massenverfahren sind Protokolle und Dateien, die US-Ermittler und Klägeranwälte einsehen wollen und die laut VW dem deutschen Datenschutzgesetz unterliegen. Auch in dieser Frage hatte Breyer bis zum 24. März Klarheit verlangt. Kurz vor Ablauf des Ultimatums gab es jedoch einen Antrag auf Fristverlängerung. VW-Anwalt Robert Giuffra bat den Richter am Mittwoch (Ortszeit) mit Zustimmung der Klägeranwälte um einen Aufschub von 14 Tagen im Konflikt um die Bereitstellung elektronischer Daten.

Giuffra hatte bei der letzten Anhörung im Februar beteuert, sich um die Freigabe des geforderten Materials zu bemühen. Der VW-Anwalt sagte aber auch: "In Deutschland und Europa werden die Datenschutzgesetze sehr, sehr ernst genommen".

Im Fokus stehen vor allem Informationen im Zusammenhang mit der internen Aufarbeitung des Dieselskandals, mit der VW die Anwaltskanzlei Jones Day betreut hat. Es soll sich um einen riesigen Datenberg handeln - Klägeranwälte gehen von etwa 100 Terabytes aus. Diese interne Untersuchung könnte auch Hinweise liefern, wer im VW-Management wann welche Informationen und Verantwortung im Abgas-Skandal hatte. Die Ergebnisse sind sensibel, zumal auch strafrechtliche Ermittlungen laufen.

VW hatte im September nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, bereits seit 2009 in großem Stil eine Manipulations-Software in Diesel-Autos installiert zu haben. Durch das Betrugs-Programm wird die Abgasreinigung nur im Testmodus voll aktiviert. Auf der Straße ist der Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches höher. (dpa)

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KOMMENTARE


Chris

24.03.2016 - 09:38 Uhr

Man wird das Gefühl nicht los, dass man bei VW denkt man sitze auf einem so hohen Ross und man könne sich alles erlauben und man müsse sich auch nichts vorschreiben lassen.


Rudi S.

24.03.2016 - 11:18 Uhr

Ich dachte es sei so einfach: Neue Software und schon läuft der Laden. Scheinbar etwa doch nicht? Ich denke mal, dass sich USA - im Gegensatz zu uns Deutschen - diese Arroganz teuer bezahlen lässt!


MT

25.03.2016 - 08:34 Uhr

Datenschutz, dass ich nicht lache. Es handelt sich um interne Kommunikation und diese könnte ja bei Datenschutz entsprechend geschwärzt werden. Es sind doch keine Privatleute betroffen, die wollen nur nicht die kriminellen Machenschaften offenlegen. Wenn in Amerika andere Fahrzeuge und andere Software verwendet wurde und dort auch eingebaut wurde, was hat das mit dem europäische oder deutschen Datenschutz zu tun. Alles Lug und Betrug.


Ch. Denz

26.03.2016 - 08:52 Uhr

@ Rudi S.Sie zeigen mit Ihrem Kommentar das Sie NULL AHNUNG haben. Bitte ersparen Sie uns Ihr (nichtvorhandenes) WISSEN!!!


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